Regierung - Dresden:Sachsen plant Corona-Lockerungen: Schulen für alle offen

Corona
Hinter einem Maskenpflicht-Hinweis fährt auf dem Albertplatz in Dresden eine Straßenbahn entlang. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Sachsen will bei seinen neuen Corona-Lockerungen äußerst vorsichtig bleiben. Am Donnerstag stellte das Kabinett Eckpunkte der Regelungen vor. Sie sollen am Freitag vom Kabinett beschlossen werden, am kommenden Montag in Kraft treten und bis zum 28. März gelten. In vielem will Sachsen den am Mittwoch von Bund und Ländern vereinbarten Regelungen folgen.

Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) machte kein Hehl daraus, dass ihm die geplante Öffnung in Deutschland zu schnell und zu weit geht. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Krise sei vorbei und Corona sei nicht mehr gefährlich, sagte er. Denn das sei der Weg in einen dritten Lockdown. Das Schlimmste wäre, die mit viel Kraft und Zumutungen erreichten Erfolge leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

Die geplanten Regelungen im Einzelnen:

SCHULE: Förderschulen sollen vom 10. März an wieder öffnen - mit festen Klassen. Ab 15. März werden die Schulen für alle Schülerinnen und Schüler wieder geöffnet, die bisher noch keinen Zugang hatten; hier ist ein Wechselbetrieb geplant. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Land oder im Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt den Wert von 100 überschreitet, sollen die Schulen wieder geschlossen werden.

Für den Schulbetrieb soll es regelmäßige Tests geben - ab 15. März sollen sie an Schulen verfügbar sein. Für Schüler ab Klasse fünf ist ein wöchentlicher Test vorgesehen, für Lehrer und anderes Personal zwei. Wer kein negatives Ergebnis vorlegen kann oder sich dem Test nicht unterwirft, darf am Unterricht nicht teilnehmen. Lehrer sollen Schüler bei Selbsttest unterstützen und diese kontrollieren.

Kultusminister Christian Piwarz (CDU) hält die Öffnung für alle aus pädagogischen Gründen für zwingend erforderlich: "Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich hier um Schüler handelt, die dann drei Monate lang keine Schule von innen gesehen haben."

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Künftig sollen mehr Kontakte möglich sein. Ein Hausstand darf einen weiteren bei maximal fünf Personen treffen; Kinder unter 14 zählen dabei nicht mit. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 darf ein Hausstand mit zwei weiteren und bis zu zehn Menschen zusammenkommen. Sollte der Inzidenzwert die Zahl von 100 überschreiten gilt wieder die bisherige Formel: ein Hausstand plus eine Person.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Die Ausgangssperre und die 15-Kilometer- Regel soll in der neuen Schutzverordnung nicht mehr vorgesehen sein. Allerdings soll eine Regelung für Hotspots gelten, die bei einer regionalen Inzidenz ab 100 Alkoholverbote und Ausgangsbeschränkungen möglich macht. Das können die Landkreise in Eigenregie erlassen.

WELCHE GESCHÄFTE WIEDER OFFEN SIND: Unabhängig von Inzidenzen sollen nun auch Blumengeschäfte, Gartenmärkte, Buchhandlungen und Baumärkte wieder öffnen dürfen - mit Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Kundenzahl. Fahrschulen sollen mit Hygienemaßnahmen und einer wöchentlichen Testung des Personals wieder an den Start gehen dürfen. Die Testpflicht gilt, sobald die Tests auch verfügbar sind.

KATEGORIE WEITERE ÖFFNUNGEN: Voraussetzung ist, wenn die Inzidenz in Sachsen und zusätzlich im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt fünf Tage lang unter dem Wert von 100 liegt. Dann können etwa körpernahe Dienstleistungen wie Massagen und Kosmetik wieder angeboten werden. Voraussetzung ist eine Testung des Personals, später auch der Kunden.

SPORT: Sport soll für Kinder in Gruppen bis zu 20 Kindern auf Außenanlagen erlaubt sein. Bei einer Inzidenz unter von 50 soll "kontaktfreier Sport" in Gruppen bis zehn Personen möglich sein. Fußball etwa zählt nicht dazu.

MUSEEN, GALERIEN, ZOOS, BOTANISCHE GÄRTEN und GEDENKSTÄTTEN sollen ab 15. März mit Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung wieder öffnen. Sinkt die Inzidenz landesweit und regional unter 50, fallen diese Bedingungen weg. Dann darf auch der Einzelhandel mit einer Quadratmeterbegrenzung wieder Kunden empfangen.

GASTRONOMIE: Frühestens ab 22. März ist eine Öffnung des Außenbereiches von Gaststätten möglich, wenn die Inzidenz regional und sachsenweit bei unter 100 liegt. Voraussetzung sind Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung. Wenn mehrere Hausstände zusammensitzen, braucht man einen tagesaktuellen Schnelltest.

OPER, THEATER, KINO, BIBLIOTHEKEN und KONZERTHALLEN: Auch hier werden bei einem Inzidenzwert von unter 100 tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung gemacht. Gleiches gilt für den Besuch von Musikschulen und Tanzschulen. Für alle Objekte der KATEGORIE WEITERE ÖFFNUNGEN gilt: Wenn die Inzidenz 100 drei Tagen hintereinander überschritten wird, muss die Einrichtung wieder schließen. Gleiches gilt, wenn mehr als 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind.

© dpa-infocom, dpa:210303-99-674804/5

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