Regierung - Dresden:Kretschmer: Sachsen wird bei solider Finanzpolitik bleiben

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Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, spricht auf einer Pressekonferenz. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Der sächsische Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) will auch in neuer Konstellation mit den Grünen und der SPD im Kabinett an der bisherigen Finanzpolitik festhalten. "Sachsen ist ein solides Land. Wir profitieren jetzt von der guten Finanzpolitik der letzten 30 Jahre", sagte der Ministerpräsident der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. "Natürlich müssen wir Prioritäten setzen und können uns nicht alles leisten. Wir werden uns aber immer die Dinge leisten können, die für die Entwicklung dieses Landes notwendig sind."

Sachsens SPD-Chef und Wirtschaftsminister Martin Dulig hatte unlängst öffentlich über eine Aufweichung der Schuldenbremse nachgedacht. "Wir müssen entscheiden, ob das Neuverschuldungsverbot ein Betondeckel sein soll oder ein politisches Instrument, um in einer wirtschaftlichen Notlage Freiräume für das Land zu haben", sagte er in einem Interview. Der Begriff "Normallage" sei so eng, dass eine Neuverschuldung aus wirtschaftlicher Not vermutlich nie möglich sei, sagte Dulig. Deshalb sei man im Koalitionsvertrag mit CDU und Grünen übereingekommen, den Begriff zu überprüfen.

Kretschmer hält die Äußerungen für leicht missverständlich. "Es ist klar, dass die solide Finanzpolitik bleibt. Das steht so auch im Koalitionsvertrag." Das gelte sowohl für das in der Verfassung verankerte Neuverschuldungsverbot als auch für den Abbau der Verschuldung. Es gebe aber in der Ausgestaltung Diskussionen, ob man Begriffe etwas anders fassen können: "Wir wollen sehr bewusst ein starkes Verschuldungsgebot und kein weichgespültes. Es kann deshalb nur um kleine Eingriffe in der Ausgestaltung gehen, die aber nichts am Prinzip ändern."

Sachsen macht bereits seit 2006 keine neuen Schulden und tilgt seither auch Zinsen. Seit 2014 gilt ein in der Verfassung verankertes Neuverschuldungsverbot. Damit darf das Land nur noch so viel Geld ausgeben, wie es Einnahmen hat. Ausnahmen sind möglich, so bei einer länger andauernden konjunkturellen Abweichung von der "Normallage" oder nach Naturkatastrophen.

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