Regierung - Dresden:Corona-Lockerungen: Regierung beschließt neue Verordnung

Corona
Die Kabinettsmitglieder nehmen an einer Sitzung in der Sächsischen Staatskanzlei teil. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Sachsens Hotelbetreiber und Gastronomen warten seit den angekündigten Lockerungen in der Corona-Krise auf genaue Regeln und Vorschriften. Die will Sachsens Kabinett an diesem Dienstag in Dresden mit der neuen Corona-Schutzverordnung beschließen. "Die Zeit wird knapp", sagte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Dehoga, Axel Klein, im Vorfeld.

In der vergangenen Woche hatte die Regierung bekanntgegeben, dass Hotels, Ferienwohnungen, Restaurants und Cafés ab 15. Mai wieder öffnen dürfen - und erste Eckpunkte genannt: So müssen Tische 1,5 Meter auseinander stehen, Speise- und Getränkekarten abwischbar sein und Hygienevorgaben erfüllt werden.

Es existierten bereits Broschüren von Berufsgenossenschaften, die Hotels und Gastronomiebetriebe für die Vorbereitung bis zum Freitag nutzen könnten. "Eine Blaupause gibt es nicht, für alle ist die Situation völlig neu", erläuterte Klein. Die geplante Wiedereröffnung sei ein erster wichtiger Schritt, der aber nicht ausreiche. Schon seit Tagen fordert die Branche finanzielle Unterstützung in Form eines Rettungsfonds, weil die Umsätze geringer ausfallen würden als vor der Krise.

Für die Wiedereröffnung von Kitas und Grundschulen ab 18. Mai setzt Sachsen auf eine strikte Trennung von Klassen und Gruppen im Gebäude und im Außenbereich. Nach Einschätzung des Dresdner Infektiologen Reinhard Berner, der das Konzept mitentwickelt hat, könnten Schulklassen und Kita-Gruppen bei einem Corona-Fall so schnell getestet und in Quarantäne geschickt werden. Zudem sollen vom 1. Juni an Lehrer regelmäßig getestet werden.

Das Risiko für eine Infektion bestehe weniger in Kita oder Schule als vielmehr im familiären Umfeld, erklärte Berner in einem Blog des Kultusministeriums. "Hier wird es entscheidend sein, wie die unmittelbaren Kontaktpersonen sich verhalten" - ob sie etwa einen Mundschutz tragen, größere Gruppen meiden und Hygiene-Regeln befolgen. Landesweit haben Träger von Einrichtungen im Vorfeld klare Regeln für die Wiederaufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes gefordert.

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab 18. Mai gelten soll, stehen zudem zahlreiche weitere Lockerungen an. So dürfen etwa Läden ohne Einschränkung der Verkaufsflächen ab 18. Mai öffnen, ebenso Fitnessstudios und Freibäder. Allerdings haben etwa die Dresdner Freibäder bereits angekündigt, dass sich der Start der Saison verschiebe, weil die Vorbereitungszeit zu kurz sei. Zudem erlaubt Sachsen künftig wieder Versammlungen ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, und auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert.

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