Süddeutsche Zeitung

Reformvorstoß:Bundestag soll schrumpfen

Auf eine neue Rekordzahl ist der Bundestag derzeit aufgebläht: 709 Abgeordnete sitzen hier, eigentlich sollten es nur 598 sein. Nun gibt es einen neuen Vorstoß zur Verkleinerung des Parlaments - aus der Opposition.

Von Daniel Brössler, Berlin

Mit einem gemeinsamen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts wollen FDP, Grüne und Linke Bewegung in die festgefahrenen Bemühungen zur Verkleinerung des Bundestages bringen. Die drei Fraktionen legten am Freitag einen Gesetzentwurf vor, nach dem die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 verringert werden soll. Zudem soll eine Sollgröße von 630 Abgeordneten festgelegt werden. Derzeit hat der Bundestag 709 Abgeordnete, obwohl seine Normgröße bei 598 Abgeordneten liegt. Grund ist die stetig wachsende Zahl der Überhangmandate, die zustande kommen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate erringt als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen und dem Verhältniswahlrecht zustehen. Die Suche nach einer Lösung in einer Kommission unter der Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) war in diesem April gescheitert.

Vertreter aller drei Fraktionen machten insbesondere CDU und CSU dafür verantwortlich, dass bislang kein Kompromiss gefunden werden konnte. Der Vorschlag sei eine "Einladung an die Union, ihre Blockadehaltung zur Maximierung des eigenen Vorteils aufzugeben und sich auf konstruktive Gespräche einzulassen", sagte der Parlamentarische FDP-Geschäftsführer Stefan Ruppert. "Es kann nicht sein, dass Verluste beim Zuspruch bei Wählerinnen und Wählern darüber ausgeglichen werden, dass wir vom Verhältniswahlrecht auf das Mehrheitswahlrecht umschwenken", sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. Genau darauf aber liefen Vorschläge hinaus, die den Bundestag mithilfe einer Obergrenze verkleinern wollten. Ohne eine Reduzierung der Wahlkreise sei der "Aufblähung" des Parlaments nicht beizukommen. Der "große Vorteil" des Vorschlags liege darin, dass er "allen Parteien gleichmäßig weh tut", sagte der Sprecher für Rechtspolitik der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns.

Der Entwurf der Fraktionen sieht neben der Reduzierung der Wahlkreise und der Erhöhung der Sollgröße auf 630 Abgeordnete die Abschaffung des so genannten Sitzkontingentverfahrens vor. Dieses regelt eine Mindestsitzverteilung auf die einzelnen Bundesländer und führt zu einem Ausgleichsbedarf, um den Proporz nach Zweitstimmen zu wahren. Nur durch die Abschaffung dieses Verfahrens könne eine Verkleinerung des Bundestages effektiv gewährleistet werden, argumentierten die Vertreter der drei Fraktionen.

Der gemeinsam vorgelegte Entwurf sei "minimalinvasiv", betonte der FDP-Mann Ruppert. Im Wesentlichen bleibe das gewohnte Wahlsystem und das "von hoher Akzeptanz getragene personalisierte Verhältniswahlrecht" erhalten. Der Entwurf soll nun in den Fraktionen beraten und möglichst noch im Oktober in den Bundestag eingebracht werden. FDP, Grüne und Linke zeigten sich aber offen für Vorschläge aus den anderen Fraktionen. Wolle man vor der Bundestagswahl im Jahr 2021 eine Lösung erreichen, müsse sie jetzt im Parlament auf den Weg gebracht werden, betonte die Grüne Haßelmann.

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Quelle:
SZ vom 12.10.2019
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