Süddeutsche Zeitung

Reform:Ist das Strafrecht oder kann das weg?

Der Missbrauch von Pfandsachen oder die Verschleppung in die DDR: Tatbestände im StGB, die überflüssig geworden sind. Berlins Justizsenator will einige davon entkriminalisieren.

Von Ronen Steinke

Im Strafgesetzbuch verstreut liegen noch einige schrullige alte Paragrafen, am besten setzt man ein Monokel auf, um sie zu lesen. Missbrauch von Scheckkarten - obwohl es keine Scheckkarten mehr gibt. Verschleppung in die DDR, strafbar nach Paragraf 234 a - obwohl der Grund für diesen Tatbestand schon kurz vor dem Scheckbuch verschwunden ist. Es ist untotes Recht, dennoch wird es von der Politik nicht angetastet und mit jeder Neuauflage des Gesetzbuchs weiter mitgeschleppt - "als wollte man", so hat es jüngst ein Autor der Strafverteidiger-Zeitschrift Freispruch formuliert, "eine Crazy-Law-Challenge gewinnen oder hoffte insgeheim, die DDR kehrte zurück und würde reuigen Rechtspolitikern das Begrüßungsgeld in Barschecks auszahlen".

Der Justizsenator von Berlin, Dirk Behrendt, will jetzt entrümpeln. Der Grünen-Politiker schlägt vor, nach dem Prinzip zu verfahren: Was lange nicht mehr benutzt worden ist, kann im Zweifel weg, oder genauer gesagt: "Nicht mehr gesellschaftlich relevante Phänomene" müssten auch nicht mehr unter Strafe gestellt werden. So heißt es in Behrendts Beschlussvorschlag für die am Donnerstag beginnende Justizministerkonferenz.

Auf einer Streichliste stehen auch Gotteslästerung, Doppelehe oder Schwarzfahren

Auf der Streichliste stehen die Störung einer Bestattungsfeier (Paragraf 167 a Strafgesetzbuch), der unbefugte Gebrauch von Pfandsachen (290), die Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware (297), die Verletzung amtlicher Bekanntmachungen (134). Diese ganze Liste ist schon deshalb so ungewöhnlich, weil die Strafrechtspolitik seit den 1990er-Jahren eigentlich nur eine Richtung kannte: Viel hilft viel. Also immer mehr davon.

Das Strafgesetzbuch ist immer dicker geworden in den vergangenen Jahren, unter dem SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas wurden noch einmal besonders viele neue Strafvorschriften eingeführt - und "es ist nicht zu erkennen", so kritisiert der Grüne Behrendt, "ob der ebenso notwendigen Frage, ob einzelne Strafnormen noch erforderlich sind, mit vergleichbarem Elan nachgegangen wird". Gemeint ist: Nein. Und: Es wird Zeit.

Eine Umfrage unter 72 Strafrechtsprofessoren, die 2017 veröffentlicht wurde, ergab sogar noch eine viel längere Streichliste, dort wurde der Paragraf gegen Gotteslästerung besonders oft genannt oder auch der gegen Doppelehe. Der Berliner Justizsenator schlägt jetzt aber nur einen einzigen Paragrafen zur Streichung vor, der tatsächlich noch in größerem Umfang Arbeit macht für Staatsanwälte und Richter: das Schwarzfahren. "Die Ressourcen der Strafjustiz sind endlich", so Behrendt, man brauche sie für wichtigere Dinge wie Sexualdelikte, Terrorismus oder Wirtschaftskriminalität.

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Quelle:
SZ vom 06.11.2019
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