Reform der Jobcenter:SPD will Merkel helfen

Die Union streitet sich, ob das Grundgesetzes für die Reform der Jobcenter geändert werden soll - die SPD bietet der Kanzlerin an sie zu unterstützen.

S. Höll und T. Öchsner

Im Koalitionsstreit über die Zukunft der Jobcenter hat die SPD-Spitze Bundeskanzlerin Angela Merkel die Unterstützung bei einer gesetzlichen Neuregelung und einer Verfassungsänderung in Aussicht gestellt.

Reform der Jobcenter: Problem Jobcenter: Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Hartz-IV-Verwaltung bis spätestens Ende 2010 neu geordnet wird.

Problem Jobcenter: Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Hartz-IV-Verwaltung bis spätestens Ende 2010 neu geordnet wird.

(Foto: Foto: AP)

In einem Schreiben an Merkel bot der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck im Namen der SPD-Ministerpräsidenten und der SPD-Bundestagsfraktion Zusammenarbeit für eine "verfassungsrechtlich saubere Lösung" an.

Eine Neuregelung sei "angesichts der sich abzeichnenden schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt eine vordringliche Aufgabe der Politik, heißt es in dem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Als Grundlage für Gespräche mit der SPD verwies Beck auf den 2009 von der damaligen großen Koalition und den Ländern vereinbarten Kompromiss zur Schaffung sogenannter Zentren für Arbeit und Grundsicherung. Diese könnten auch in Zukunft die Betreuung aus einer Hand ermöglichen.

Die vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch geforderte Änderung des Grundgesetzes für die Reform der Jobcenter hat in der Union einen Streit ausgelöst. Während Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) den Vorschlag unterstützt, sagte der arbeitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Max Straubinger: "Ich sehe die Chancen dafür gleich null."

In der früheren großen Koalition hätten Union und SPD dies zwei Jahre lang versucht und nichts zustande gebracht. Nun seien die politischen Rahmenbedingungen noch schlechter. "Alle reden jetzt von einer Grundgesetzänderung, aber Union und SPD verstehen darunter jeweils etwas ganz anderes", sagte Straubinger der Süddeutschen Zeitung.

CSU-Chef Seehofer wertete Kochs Vorschlag dagegen als "richtigen Weg", um die enge Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften bei der Betreuung der Hartz-IV-Empfänger fortzusetzen. Diese Form der "Mischverwaltung" hatte das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen schlug deshalb vor, Kommunen und Arbeitsagenturen wieder formal zu trennen.

Eine freiwillige Kooperation unter einem Dach soll allerdings möglich sein. Ohne Zustimmung Hessens und anderer Länder im Bundesrat kann von der Leyen ihr Modell aber nicht durchsetzen. Hessen und auch andere CDU-geführte Länder wollen das bestehende Betreuungssystem lieber mit einer Grundgesetz-Änderung retten.

Die FDP zeigte sich offen für Kochs Vorschlag. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitsrechts-Experte der Partei, Heinrich Kolb, sagte der SZ: "Die Zeit spricht nicht gegen eine Grundgesetzänderung. Das ist auch in den restlichen elf Monaten ohne weiteres möglich." Das Bundesverfassungsgericht hatte verlangt, die Hartz-IV-Verwaltung bis spätestens Ende 2010 neu zu ordnen.

Kolb räumte jedoch ein, dass sich Union und FDP bei Verhandlungen mit der SPD darauf einigen müssten, ob in Zukunft mehr Kommunen sich in Alleinregie um die Langzeitarbeitslosen kümmern dürfen. Bislang ist dies bei 69 Kommunen der Fall. Viele Städte und Landkreise wollen dies ebenfalls tun.

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