Reform der Grundsteuer:Ein Ausweg aus der Blockade

Hausdächer in Stuttgart

Finanzministerium und Union sind sich uneins: Sollen Immobilien (hier in Stuttgart) nach ihrer Fläche besteuert werden - oder nach ihrem Wert?

(Foto: Marijan Murat/dpa)
  • Um den Streit um die Grundsteuer zu beenden, legt die grüne Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Monika Heinold, einen Kompromiss vor.
  • Sie schlägt vor, dass die Grundsteuer zwar künftig abhängig vom Immobilienwert ermittelt wird. Dieser solle aber über pauschale Mieten und über sogenannte Bodenrichtwertzonen ermittelt werden.
  • "Ich bin mir sicher, dass sich Wertabhängigkeit und Praktikabilität nicht widersprechen müssen", sagt Heinold.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Im Ringen um die umstrittene Reform der Grundsteuer zeichnen sich offenbar Fortschritte ab. Am Montag trafen sich die Finanzressortchefs der Länder mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), danach hieß es aus Verhandlungskreisen, es gebe große Kompromissbereitschaft. Unmittelbar vor den Beratungen hatte die grüne Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Monika Heinold, an alle Beteiligten appelliert, aufeinander zuzugehen. Die avisierte Reform sei "nicht die Quadratur des Kreises, aber es braucht den guten Willen aller Beteiligten, um aus der Blockadehaltung herauszukommen", sagte Heinold der Süddeutschen Zeitung. Für 1. Februar ist ein weiteres Treffen geplant, bis dahin sollen Detailfragen geklärt werden.

Der Bundesfinanzminister und die Union streiten darüber, ob die Grundsteuer künftig abhängig vom Wert der Immobilien berechnet werden soll - oder nur abhängig von der Fläche. Letzteres würde bedeuten, dass ein Haus mit 150 Quadratmeter Grundfläche an der polnischen Grenze genau so hoch besteuert wird wie ein vergleichbar großes Haus in München-Bogenhausen. Das will Scholz mit einem wertabhängigen Modell vermeiden. Die Union wirbt dagegen für das Flächenmodell; mit dem Argument, unnötige Bürokratie vermeiden zu wollen.

Grüne fordern Koalitionspartner auf, keine Zeit zu vergeuden

Um den Streit zu beenden, legte Heinold einen Kompromiss vor. Die grüne Finanzministerin schlägt vor, dass die Grundsteuer zwar künftig, wie von Scholz vorgeschlagen, abhängig vom Immobilienwert ermittelt wird. Sie soll aber nicht für jede Wohnung und jede Immobilie einzeln über die individuelle Miete und den Bodenrichtwert des einzelnen Grundstücks berechnet werden, sondern über pauschale Mieten und über sogenannte Bodenrichtwertzonen. "Ich bin mir sicher, dass sich Wertabhängigkeit und Praktikabilität nicht widersprechen müssen", sagte Heinold. Sie forderte die Koalitionspartner in Berlin auf, keine Zeit zu vergeuden. "Die Kommunen brauchen ihre Einnahmen, für die Verwaltung muss es handhabbar und für die Bürger transparent sein."

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung im April 2018 dazu verpflichtet, die Grundsteuer neu zu berechnen. Die Richter monierten, dass die aktuellen Steuerbescheide auf Grundstückswerten der Jahre 1935 und 1964 beruhen. Die neue Regelung soll von Bundestag und Bundesrat bis Ende 2019 beschlossen und bis Ende 2024 umgesetzt werden. Gelingt das nicht, würde die Grundsteuer ersatzlos wegfallen; die bundesweit etwa 11 000 Kommunen verlören rund 14 Milliarden Euro an jährlichen Einnahmen. Das dürfte fast alle Gemeinden in akute Finanznöte stürzen.

Scholz hatte am Jahresende zwei Reformvorschläge vorgelegt. Ein Modell läuft darauf hinaus, die Grundsteuer wertabhängig über die Nettokaltmiete jeder Wohnung und den Bodenrichtwert jedes Grundstücks zu berechnen. Zugleich hatte er ein Flächenmodell vorgestellt, wie es sich Bayern wünscht.

Flächenabhängige Berechnung könnte Landwirte treffen

Er wies zugleich darauf hin, dass es enorme Nachteile berge. Nach SZ-Information könnte die flächenabhängige Berechnung vor allem Landwirte und Immobilien in Ostdeutschland schlechterstellen. Für landwirtschaftliche Betriebe würden Sonderregelungen wie die Kfz-Steuerbefreiung oder besondere Verlustrechnungen wegfallen - was den Bauernverband alarmiert. "Wir legen Wert darauf, dass es zu keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft kommen darf", sagte Generalsekretär Bernhard Krüsken der SZ.

Internen Berechnungen des Finanzministeriums zufolge würde die flächenabhängige Ermittlung zudem Wohnungen und Häuser in mittleren und kleineren Städten und Gemeinden massiv belasten; profitieren würden Großstädte. Vor allem Immobilien in Ostdeutschland würden deutlich höher besteuert, was bei den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg Wähler zur politischen Konkurrenz treiben könnte.

Im Finanzministerium verweist man auch darauf, dass der bürokratische Aufwand beim Flächenmodell höher sein dürfte als angenommen. Es müssten einige Daten wie Gebäudehöhen neu erfasst werden.

Bund und Länder wollen sich bis Frühsommer einigen und das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag verabschieden.

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