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Reform der Diäten für Abgeordnete:Deutlich mehr Geld für Parlamentarier

Die große Koalition will die Diäten der Parlamentarier von 8252 auf 9082 Euro im Monat anheben. Der Höchstsatz der Altersversorgung soll nach dem Gesetzentwurf dagegen gesenkt werden - trotzdem steht ehemaligen Abgeordneten künftig auch im Alter mehr Geld zur Verfügung.

Von Christoph Hickmann, Berlin

Die große Koalition will die Bezahlung von Bundestagsabgeordneten neu regeln. Die Diäten sollen zunächst kräftig steigen und dann an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sein. Der Höchstsatz der Altersversorgung wird hingegen gesenkt - doch durch die höheren Diäten werden ehemalige Abgeordnete künftig auch im Alter mehr Geld zur Verfügung haben als bisher.

Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, auf den sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD geeinigt haben. Die Bezahlung der Bundestagsabgeordneten hat immer wieder Debatten ausgelöst. Grund dafür ist unter anderem, dass die Parlamentarier ihre Bezahlung selbst beschließen.

Im vergangenen Jahr hatte eine unabhängige Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Bundesjustizministers und Rechtswissenschaftlers Edzard Schmidt-Jortzig dafür plädiert, dass die Bezüge der Abgeordneten sich an den Bezügen von Bundesrichtern orientieren sollten. Diese Orientierungsgröße ist auch bereits seit 1995 im Abgeordnetengesetz verankert, wurde aber nie erreicht. Die große Koalition will das nun ändern.

Vorzeitige Altersversorgung künftig nur noch mit Abschlägen

Dafür sollen die Bezüge von derzeit 8252 Euro monatlich zum 1. Juli zunächst auf 8667 Euro und dann zum 1. Januar 2015 auf 9082 Euro im Monat steigen. Von 2016 an sollen die Diäten dann an die Entwicklung des Bruttolohns von Arbeitnehmern gekoppelt sein und jeweils zum 1. Juli angeglichen werden.

Dem Gesetzentwurf zufolge, über den zunächst die Bild-Zeitung berichtet hatte, soll die Basis dafür der vom Statistischen Bundesamt ermittelte sogenannte Nominallohnindex sein. Der Bundestag soll künftig in den ersten drei Monaten jeder Legislaturperiode entscheiden, ob er dieses Verfahren beibehält.

Der Pensions-Höchstsatz soll von 67,5 auf 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung sinken. Tritt das Gesetz in Kraft, wird die Altersgrenze, von der an ehemalige Abgeordnete vorzeitig Altersgeld beziehen können, auf 63 Jahre heraufgesetzt. Zudem kann die Altersversorgung künftig nur noch mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch genommen werden. Bislang können ehemalige Abgeordnete, die sehr lange im Parlament gesessen haben, ihre Altersentschädigung abschlagsfrei theoretisch bereits mit 55 Jahren beziehen.

200 Euro für unentschuldigtes Fehlen im Plenum

Vorsitzende von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen sollen künftig eine Funktionszulage von 15 Prozent der monatlichen Diät bekommen. Zudem sollen Abgeordnete künftig mehr bezahlen müssen, wenn sie an Sitzungstagen fehlen.

Fehlt ein Abgeordneter unentschuldigt im Plenum, sollen ihm künftig 200 statt bisher 100 Euro von seiner Kostenpauschale abgezogen werden. Versäumt er unentschuldigt eine namentliche Abstimmung, werden ihm künftig 100 statt 50 Euro abgezogen.

Zugleich haben sich Union und SPD auf einen Gesetzentwurf gegen Abgeordnetenbestechung geeinigt. Bislang gilt ein Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn er erwiesenermaßen seine Stimme vor einer Wahl oder sonstigen Abstimmung verkauft hat. Der Begriff wird nun weiter gefasst.

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