Rechtswissenschaft:Braunbuch

Warum ein juristisches Standardwerk nach einem Nazi heißt.

Von Ronen Steinke

Die "Manneskraft" im Rechtswesen war dem Reichsbeamten Otto Palandt ein Anliegen, und zwar so sehr, dass er 1933 durchsetzte, dass Frauen aus dem Justizdienst und den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten entfernt wurden. Alles andere, schrieb Palandt, sei ein "Einbruch in den altheiligen Grundsatz der Männlichkeit des Staates".

Dass der Name dieses Juristen, der sich im Mai 1933 der NSDAP anschloss, heute nicht vergessen ist, hat allerdings nicht damit zu tun, dass etwa die braune Vergangenheit der Justiz so gut aufgearbeitet wäre, dass man sich Bücher über Otto Palandt ins Regal stellen könnte. Sondern damit, dass er bis heute Namensgeber des wichtigsten juristischen Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist. "Der" Palandt ist nicht irgendein Buch, es ist ein Inventarstück in fast jeder Richter- oder Anwaltsstube, ein Household name in jeder juristischen Fakultät, ein Werkzeug, an dem junge Juristen heute so wenig vorbeikommen wie Mediziner am Pschyrembel.

In den vergangenen Monaten ist viel über historisch belastete Namen für Bundeswehrkasernen diskutiert worden. In der aktuellen Ausgabe der Juristenzeitung weist nun der Hamburger Doktorand Janwillem van de Loo auf die eigentlich verblüffende Stille rund um diesen juristischen Namenspatron Palandt hin. Seiner Initiative für eine Umbenennung des Werks hat sich unter anderem der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften angeschlossen; Richter- oder Anwaltsvereine (noch) nicht.

Das nach Palandt benannte Sammelwerk erscheint im traditionsreichen Verlag C. H. Beck, seitdem dieser 1933 den juristischen Verlag des als Juden bedrängten Otto Liebmann übernahm. Das NSDAP-Mitglied Palandt war damals Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes sowie ein enger Vertrauter des späteren Volksgerichtshofs-Präsidenten Roland Freisler, und als neuer Herausgeber gab er dem Sammelwerk einige "Richtlinien" bei: "Die deutsche Rechtswissenschaft muss nationalsozialistisch werden" etwa. Heute ist davon natürlich nichts übrig.

An die Adresse der heutigen Verleger schreibt jetzt der Kritiker van de Loo: "Wohl niemand würde dem Beck-Verlag unterstellen, einem Nationalsozialisten huldigen zu wollen, geschweige denn nationalsozialistischem Gedankengut." Aber Namen sind Ehrungen. Ehrungen sollen Bewusstsein bilden, und in der Justiz bleibe "der" Palandt der größte braune Fleck. Der Verlag hat bisher nur in knappen Worten reagiert. Otto Palandt sei 1948 in der britischen Besatzungszone entnazifiziert worden. "Entscheidend für uns ist aber, dass der Name des Werkes schon früh losgelöst von der Person Palandt ein Eigenleben entwickelte und sich über mehrere Generationen hinweg in Wissenschaft und Praxis etabliert hat."

Der einzige braune Fleck ist dies freilich auch nicht. In der wichtigsten Gesetzessammlung für Richter, dem "Schönfelder", sind alle Gesetze durchnummeriert. Das erste trägt heute aber nicht die Nummer 1, sondern die 20. Warum? Weil einst der Herausgeber Heinrich Schönfelder dem NSDAP-Parteiprogramm die Nummer 1 gab. Dann ließ er einige Rassengesetze folgen, und erst als zwanzigstes das BGB.

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