Rechtsstaatlichkeit:Weiteres Verfahren gegen Polen

Head of the Poland's Supreme Court Gersdorf speaks to protesters during a demonstration against judicial reforms in Warsaw

Auch Gerichtspräsidentin Gersdorf wäre vom Gesetz betroffen.

(Foto: Kacper Pempel/Reuters)

Die EU-Kommission fürchtet um die Unabhängigkeit der Justiz: Warschau will Richter früher in Rente schicken können.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Im Streit über die Justizreformen der Regierung in Warschau bleibt die EU-Kommission hartnäckig. Die Behörde habe ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, sagte ein Sprecher am Montag in Brüssel. Es richtet sich gegen den Plan Polens, Richter am Obersten Gericht vorzeitig zu pensionieren. Damit würden 27 von 72 Richtern ausgetauscht, mehr als ein Drittel. Die Sache sei dringend, weil die Anordnungen kurz vor der Umsetzung stünden. "Die Kommission ist der Meinung, dass diese Maßnahmen das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz untergraben", erklärte die Brüsseler Behörde. Polen verstoße gegen Pflichten aus dem EU-Vertrag in Verbindung mit der Europäischen Grundrechte-Charta.

Bis zuletzt habe die Kommission auf ein Umdenken in Warschau gehofft, so der Sprecher

Ein im April in Kraft getretenes Gesetz in Polen sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt mit 70 Jahren in Ruhestand gehen müssen. Das trifft auch die als kritisch geltende Gerichtspräsidentin Małgorzata Gersdorf. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen. Kritiker befürchten, dass nicht genehme Richter so vorzeitig entfernt werden könnten. Statt wie üblich zwei Monate erhält Polens Regierung nur einen Monat Zeit, um zu antworten. Ihr seien die Bedenken der Kommission ja bekannt, so der Sprecher.

Die polnische Regierung will hart bleiben. Das neue Verfahren werde zur grundsätzlichen Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof landen, kündigte Vize-Außenminister Konrad Szymanski an. Der EuGH solle über "die Grenzen der Einmischung des Gemeinschaftsrechts in die Autonomie der EU-Staaten in ihrem Justizwesen" entscheiden, sagte er laut der Agentur PAP.

Oppositionelle in Polen sowie Beobachter in der EU hatten die Kommission seit Wochen zu diesem Schritt gedrängt. Das späte Handeln begründete der Sprecher damit, dass man noch auf ein Umdenken in Warschau gehofft habe. Das Gesetz sei bereits im laufenden Rechtsstaatsdialog mit Polen angesprochen worden, doch habe es keine befriedigende Lösung gegeben. Trotzdem bleibe die Brüsseler Behörde für den Dialog mit Warschau offen.

Die EU-Kommission erhebt seit mehr als zwei Jahren Einwände gegen den Umbau der Justiz durch die rechtskonservative Regierung in Polen. Sie hat mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das jüngste im Dezember 2017 richtete sich gegen neue Pensionierungsregeln an normalen Gerichten. Zusätzlich hatte die Kommission im Dezember erstmals überhaupt ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten gegen Polen gestartet. Das ist die schärfste Waffe der EU gegen Mitgliedstaaten, viel weitreichender als normale Vertragsverletzungsverfahren, die letztlich vom EuGH entschieden werden können. Das Artikel-7-Verfahren kann im äußersten Fall zum Entzug von Stimmrechten führen. Dies liegt in der Hand der EU-Staaten.

Diese hatten vorige Woche den nächsten Schritt unternommen: eine formale Anhörung Polens im Rat der EU-Mitgliedstaaten. Dabei habe Warschau aber keinen Hinweis gegeben, dass es die anhaltenden Bedenken der Kommission angehen wolle, erklärte die Behörde. In letzter Konsequenz muss Polen vom Artikel-7-Verfahren keine Sanktionen befürchten. Die Verhängung von solchen setzt Einstimmigkeit voraus, Ungarn hat jedoch angekündigt, Polen zur Seite zu stehen. Allerdings wird in Brüssel erwogen, Polen weniger EU-Fördermittel auszuzahlen, wenn die Frage der Unabhängigkeit der Richter nicht befriedigend gelöst wird.

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