Im Präventionsstaat verschwimmen die Grenzen zwischen Unschuldigen und Schuldigen, zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen. Im klassischen Rechtsstaat hat das Recht hier sehr genau unterschieden: Es hat Beweise, also konkrete Fakten gefordert, um jemanden verdächtigen und in seine Grundrechte eingreifen zu können. Nun aber gilt jeder Einzelne zunächst einmal als Risikofaktor, jeder Einzelne muss es sich daher gefallen lassen, dass er - ohne einen konkreten Anlass dafür geliefert zu haben - "zur Sicherheit" überwacht wird.
An die Stelle des konkreten Verdachts ist also ein Anfangs-Generalverdacht getreten. Wenn sich dann ergibt, dass der so Beobachtete, Registrierte, Belauschte und Geprüfte nicht gefährlich ist - dann wird er wieder zum Bürger. Er muss aber sozusagen erst beweisen, dass er nicht gefährlich ist.
Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten: Mit diesem Satz begründeten Politiker in ganz Europa die Sicherheitsgesetze nach dem 11. September: Das Recht wurde verdünnt, um angeblich mit den globalen Risiken besser fertig zu werden.
In den USA wankte das Verbot bestimmter Foltermethoden, vulgo Folter. Waterboarding wurde zur probaten Befragungsmethode. Bei Terrorverdächtigen, die irgendwo auf US-Stützpunkten festgehalten wurden, galt das Folterverbot gar nicht mehr. Und terrorverdächtig war jeder, der des Terrors beschuldigt wurde.
In Deutschland hielt die Politik zwar am Folterverbot fest, erging sich aber in martialischen Ankündigungen: "Die Terroristen sollen wissen: Wenn ihr den Tod so liebt, dann könnt ihr ihn haben", erklärte Bundesinnenminister Otto Schily im Interview. Sein Nachfolger Wolfgang Schäuble, CDU, Innenminister der großen Koalition aus Union und SPD, setzte hinzu, dass Erkenntnisse, die unter fremder Folter erlangt worden sind, in Deutschland gleichwohl verwertet werden dürften.
Terroristen haben den Geist der Gesetze verseucht
Die Terroristen sind nach dem 11. September 2001 nicht, wie damals befürchtet, in Atomkraftwerke und Wasserversorgungsanlagen eingedrungen. Sie haben nicht das Trinkwasser, sondern den Geist der Gesetze verseucht. In Washington, London, Rom, Paris und Berlin wurden vergiftete Paragraphen und Gesetzesartikel produziert. Rechtsstaatliche Grundprinzipien wurden geopfert, die polizeiliche Prävention und die Strafverfolgung verkamen partiell zu einer Art Inlandsspionage.
Die bisherigen rechtsstaatlichen Fundamentalgewissheiten sind seit dem 11. September 2001 nicht mehr so gewiss, wie sie es vorher waren. Weltweit wurde damit begonnen, die fundamentalen Rechtsgrundsätze unter Vorbehalt zu stellen - hier diese, dort jene Grundsätze: die Öffentlichkeit des Strafverfahrens; die Trennung von Polizei und geheimen Sicherheitsdiensten; die alsbaldige Kontrolle von Verhaftungen und sonstigen Grundrechtseingriffen durch unabhängige Richter; das Recht auf Akteneinsicht, das Recht auf freie Wahl des Verteidigers; die öffentliche Beweisführung; der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten"; die Gleichheit vor dem Gesetz, das Verbot bestimmter Vernehmungsmethoden; den Grundsatz des fairen Verfahrens; die Genfer Konvention über die Behandlung von Gefangenen. Der Vorbehalt lautete: Die rechtsstaatlichen Kataloge sind schön und gut - aber nur solange sie die Bekämpfung des Terrorismus nicht behindern.