Süddeutsche Zeitung

Seerecht:Wenn Flüchtlingsboote im Graubereich schippern

Pflichten, Gebote und das Problem mit Libyen: Wer für die Rettung von Menschen im Mittelmeer verantwortlich ist. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Jan Bielicki

Am Montagnachmittag lag die Aquarius mit 629 aus Seenot geretteten Bootsflüchtlingen an Bord etwa 50 Kilometer nordöstlich von Malta und rund 100 Kilometer von Siziliens Südküste entfernt. Fahrtrichtung: unklar. Weder Malta noch Italien wollten ihre Häfen öffnen, beide beriefen sich auf das Seerecht. Tatsächlich ist die rechtliche Position der Aquarius komplex. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer muss in Seenot geratene Bootsflüchtlinge retten?

Jeder, der kann. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und andere internationale Konventionen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO verpflichten die Staaten dazu. Sie müssen von Kapitänen der unter ihrer Flagge fahrenden Schiffe verlangen, jeder Person in Seenot zu helfen und schnellstmöglich zu ihrer Rettung zu eilen. Es nicht zu tun, ist in den meisten Ländern strafbar.

Was soll mit den Geretteten geschehen?

Die Internationale Seenotrettungskonvention schreibt vor, die Hilfesuchenden schnell an einen "sicheren Ort" zu bringen. Staatliche Seenotleitstellen sollen die Rettungsaktionen koordinieren.

Welcher Staat ist zuständig?

Da beginnt das Problem. Theoretisch ist das Mittelmeer in Rettungszonen aufgeteilt, in denen der jeweilige Anliegerstaat Hilfe leisten muss - und auch einen "sicheren Ort" bereitstellen. Die meisten Flüchtlinge werden - wie die Geretteten auf der Aquarius - aber in einer Zone aufgelesen, die vor den libyschen Territorialgewässern liegt. Libyen hat die einschlägigen Konventionen nicht ratifiziert, es hat seine Rettungszone erst im vergangenen Dezember international angezeigt, ohne sie jedoch kontrollieren zu können. Eine eigene Leitstelle gibt es dort nicht. Als "sicherer Ort" kann Libyen, das nicht einmal der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten ist, nicht gelten - immer wieder gibt es Berichte, dass Migranten dort schikaniert, gefoltert oder versklavt werden. Sie dorthin zurückzubringen verbietet die Genfer Flüchtlingskonvention. Die internationalen Übereinkommen lassen aber offen, welcher Staat die Rettung koordiniert, wenn der Notruf aus so einer Zone kommt, in der ein Staat seinen Pflichten nicht nachkommt. Malta etwa fühlte sich nach SOS-Rufen praktisch nie zuständig und verweigerte die Koordination. Bisher hat das Italien übernommen. 2018 kamen in Italien laut UNHCR bisher 13 706 Migranten über See an (2017 waren es 120 000), in Malta registrierte das UN-Flüchtlingshilfswerk keine einzige Ankunft.

Darf Italien seine Häfen für Flüchtlinge einfach verschließen?

Das ist höchst zweifelhaft. Sobald die Leitstelle eines Staates einen Notruf angenommen hat, ist sie in der Verantwortung, bis die Retter des zuständigen Staats übernehmen, und bleibt es auch, wenn diese Übernahme nicht klappt. Die Konventionen, die das internationale Seerecht regeln, enthalten zwar nicht ausdrücklich die Pflicht von Staaten, Schiffe mit Geretteten in ihren Häfen aufzunehmen. Wenn aber Personen unmittelbar Hilfe brauchen, darf sie ihnen nicht verweigert werden. Juristen von Menschenrechtsorganisationen sehen in einer Schließung der Häfen zudem einen Verstoß gegen elementare, von internationalen und europäischen Vorschriften garantierte Grundrechte von Flüchtlingen - etwa ihr Recht auf ein ordentliches Asylverfahren.

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SZ vom 12.06.2018/fie
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