Rechtsgutachten:Schweinehaltung in Deutschland soll gegen Tierschutzgesetz verstoßen

  • Die in Deutschland übliche Haltung von Mastschweinen verstößt laut einem Gutachten gegen das Tierschutzgesetz.
  • Greenpeace hat das Gutachten in Auftrag gegeben und will die Nutztierhaltung nun verbessern.

Von Katrin Langhans

Die seit Jahren geltende Verordnung der Bundesregierung zur Haltung von Mastschweinen verstößt laut einem Gutachten gegen das Tierschutzgesetz. Zu diesem Schluss kommen Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Günther im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace. In dem mehr als 60-seitigen Papier stützen sie sich dabei vor allem auf den Paragrafen 2 des Tierschutzgesetzes. Der besagt, dass Tiere ihren "Bedürfnissen entsprechend" untergebracht werden müssen und ihre Bewegung nicht so eingeschränkt werden dürfe, dass "vermeidbare Leiden" entstehen.

Anstoß für das Gutachten seien die Bilder aus ganz normalen Ställen gewesen, sagt Stephanie Töwe von Greenpeace: "Die Tiere stehen oft im eigenen Dreck, die Klauen sind wund. Die Tiere leiden."

Sie stehen auf hartem, löchrigem Betonboden und haben gerade mal 0,75 Quadratmeter Platz

Schweine sind neugierige, schlaue Tiere, die in Gruppen alles mit ihrer Wühlscheibe erkunden und untersuchen. Für den Großteil der 60 Million Schweine, die jährlich in Deutschland geschlachtet werden, sieht das Leben allerdings so aus: Sie stehen auf hartem, löchrigem Betonboden. Jedes der 100 Kilo schweren Tiere hat gerade einmal 0,75 Quadratmeter Platz, was dazu führt, dass die reinlichen Tiere in der Regel den Kot- vom Schlafplatz nicht trennen können. Ihnen fehlt Einstreu zum Wühlen, es herrscht Langeweile im Stall.

"Der Platzmangel und die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit führen dazu, dass die Tiere Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen entwickeln", sagt die Anwältin Davina Bruhn, die das Rechtsgutachten mitgeschrieben hat. Auch könnten die sozialen Tiere nicht immer gleichzeitig fressen. "Die vom Landwirtschaftsministerium legalisierte Haltungsform ist weit davon entfernt, dass die Schweine ihre Bedürfnisse ausleben können", sagt Davina Bruhn.

Es gab schon einmal einen Vorstoß, die Nutztierhaltung auf dem Rechtsweg zu verbessern: Anfang der Neunzigerjahre zog die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vor das Bundesverfassungsgericht, um gegen die Käfighaltung von Hennen vorzugehen. Denen stand laut Verordnung nicht einmal ein DIN-A4-Blatt großer Platz pro Tier zu. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1999, dass diese Käfighaltung nicht mit dem Gesetz vereinbar sei. Die Hennen könnten weder ungestört gleichzeitig schlafen, noch gleichzeitig fressen.

Laut Anwalt Christoph Maisack von der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht gibt es mithilfe des Gutachtens für die Schweine nun mehrere Möglichkeiten, die Haltung zu verbessern. Das Landwirtschaftsministerium könnte selbst tätig werden. Oder eine Landesregierung hätte die Möglichkeit, wie seinerzeit bei den Hennen, einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Befugt dazu wäre auch der Bundestag, sollte ein Viertel der Mitglieder den Antrag fordern. "Die Chancen stünden gut, die Argumentation im Gutachten ist stringent", sagt Maisack. Er bezweifelt allerdings, dass sich zeitnah etwas tun wird. Bei den Hennen zog es sich: Zwar steht ihnen mittlerweile mehr Platz zu, aber aufgrund wechselnder Regierungen und zeitweiliger Blockaden im Bundesrat ist der finale Ausstieg aus der Käfighaltung erst auf 2025 datiert.

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