Rechtsextremist Mahler:Prozess wegen Hitlergruß geht weiter

Das Verfahren gegen den Rechtsextremen Horst Mahler wegen Zeigens des Hitler-Grußes soll neu aufgerollt werden - sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Mahler haben Berufung eingelegt.

Der Rechtsextremist Horst Mahler hat Berufung gegen die vom Amtsgericht Cottbus verhängte Haftstrafe wegen Zeigens des Hitler-Grußes eingelegt. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Revision einlegt, weil das Urteil erheblich vom Antrag der Anklage abweiche, kündigte Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum an.

Rechtsextremist Mahler: Rechtsextremist Horst Mahler: legte Berufung gegen das Urteil vom vergangenen Freitag ein

Rechtsextremist Horst Mahler: legte Berufung gegen das Urteil vom vergangenen Freitag ein

(Foto: Foto: ddp)

Die Anklagevertretung wolle im neuen Prozess vor dem Landgericht Cottbus ein höheres Strafmaß erreichen, sagte der Oberstaatsanwalt. Das Amtsgericht Cottbus hatte den 71 Jahre alten Mahler am vorigen Freitag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Das Gericht sprach ihn schuldig, den verbotenen Gruß im November 2006 beim Antritt einer Haftstrafe in Cottbus gezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung wollte Freispruch für ihren Mandanten. Mahler hatte die Tat gestanden.

Die Staatsanwaltschaft prüfe jetzt, ob sich Mahler sowie seine Anwältin im Cottbuser Prozess der Leugnung des Holocaustes schuldig gemacht haben. Der nach Gerichtsangaben zehn Mal einschlägig vorbestrafte Mahler verbüßte bis August eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung. Seine Anwältin und Lebensgefährtin muss sich derzeit wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Mannheim verantworten.

Mahler war Mitgründer der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) sowie Mitglied und Anwalt der rechtsextremistischen NPD.

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