Süddeutsche Zeitung

Rechtsextremismus:Wo die Islamfeindlichkeit beginnt

  • Die Frage, wie viel Debatte die Gesellschaft und auch ihre muslimischen Mitglieder aushalten müssen, treibt einige Landesämter für Verfassungsschutz schon länger um.
  • Als erstes Bundesland setzte Bayern eine neue Linie durch und nahm 2013 eine eigene Kategorie "Islamfeindlichkeit" in den Verfassungsschutzbericht auf.
  • In wenigen Tagen wollen die Fachleute der Länder und des Bundes zusammenkommen, um über ihre nächsten Schritte in Sachen AfD zu beraten.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke, Berlin

Heute ist der Mann einer der Wortführer des rechten "Flügels" in der AfD, vor wenigen Jahren war er noch ein namhafter Islamwissenschaftler. Dr. Hans-Thomas Tillschneider, 40, war Habilitand in Bayreuth. Er schrieb Gastbeiträge im Politikteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, und dort äußerte er noch 2014 die Hoffnung, dass eines Tages ein "deutscher Islam" entstehen werde, "ein kulturelles Angebot, das Einwanderern aus islamischen Ländern erlaubt, reibungslos Deutsche zu werden und Muslime zu bleiben". Er warnte nur: Dies sei noch weit entfernt. Bislang beherrschten die Türkei und Ägypten die islamische Lehre hierzulande.

Auch als Tillschneider seine politische Karriere begann und 2016 in den Landtag von Sachsen-Anhalt einzog, sagte er in einem Interview noch: "Es geht mir und der AfD nicht darum, den Islam zu verbieten. Das wäre völliger Quatsch." Die Forderung seiner Partei, die Beschneidung von Jungen zu verbieten, teile er nicht. "Ob jemand mit oder ohne Vorhaut lebt, damit verbindet sich kein islamischer Herrschafts- und Machtanspruch. Das ist meiner Meinung nach Privatsache." Im Übrigen sei er kein Islam-, sondern ein Islamisierungskritiker, betonte Tillschneider - und dass es ihm um die Rechte der Frauen gehe, jedenfalls um deren Verteidigung gegen patriarchale Muslime.

Aber irgendwann muss etwas gekippt sein, vielleicht lag es am Rausch des plötzlichen Erfolges. Beim jährlichen Kyffhäusertreffen des AfD-"Flügels" kurz vor der Bundestagswahl 2017 verglich Tillschneider den Islam mit Schädlingsbefall. Gesunde Bäume seien nicht anfällig. Westeuropa aber sei dekadent und morsch geworden, rief er in den Saal. Deshalb könne der Islam sich hier "einnisten", "wie ein Baumpilz am Stamm der deutschen Eiche". Es war das klassische Vokabular des Rassismus, die Worte zitiert nun das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem 436 Seiten umfassenden AfD-Gutachten als ein besonders düsteres Beispiel für islamfeindliche Hetze.

Die Debatte ist nie wieder zur Ruhe gekommen

Wie weit reicht sie, die zulässige Kritik an den Inhalten des Islam, vor allem an dessen strengsten und radikalen Auslegungen, dem Wahhabismus und dem Salafismus? Wo hingegen beginnt eine Islamfeindlichkeit, die den Einsatz des Verfassungsschutzes rechtfertigt? Und wem steht es zu, über rote Linien zu bestimmen? Als eine dänische Zeitung im Jahr 2005 den Religionsstifter Mohammed als Bombenleger karikierte, verletzte dies viele Muslime auch hierzulande in ihren religiösen Gefühlen; manche fanden: in ihrer Würde. Aber nach deutschem Recht waren die Karikaturen kein Angriff auf die Grundrechte, sondern gerade Ausdruck eines besonders vornehmen Grundrechts, der Meinungsfreiheit. Seither ist die Debatte nie wieder zur Ruhe gekommen, und auch das aktuelle Vorgehen des Verfassungsschutzes macht die Sache nicht einfacher, sondern eher brisanter.

Denn das Bundesamt für Verfassungsschutz stützt sich bei seiner Entscheidung, den AfD-"Flügel" ins Visier zu nehmen, vor allem auf diesen einen Vorwurf: Islamfeindlichkeit. "Die Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten stellt das zentrale Thema der Verlautbarungen von AfD-Organisationseinheiten dar", schreiben die Beamten. "Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments." Mit diesem Argument steht und fällt eine künftige Beobachtung der AfD, andere Argumente sind aus Sicht der Verfassungsschützer viel schwächer. Selbst Tillschneider, der Rechtsaußen, bekenne sich ja grundsätzlich "zur Demokratie als einer Herrschaftsform, in der das Mehrheitsprinzip gilt und in der das Volk entscheidet".

Verfassungsschützer Meyer-Plath

"Aber wenn jemand sagt: Jemand, der Muslim ist, kann hier nicht die gleichen Rechte haben, dann ist eine Grenze überschritten."

Das ist nicht mehr der klassische Rechtsextremismus, der die Demokratie durch einen Führerstaat ersetzen will. Zumal Neurechte wie Tillschneider ihre Kritik am Islam zumindest nach außen hin gern mit der Behauptung verbinden, sie sorgten sich um die Demokratie. "Der Islam ist eine Religion, die auch auf die Politik ausgreift", sagte er 2016 der Zeitung Fränkischer Tag. "Der Islam möchte die ganze Gesellschaft überformen. Die Trennung zwischen Religion und Gesellschaft kennt er nicht. Das ist mit unseren Verfassungsgrundsätzen unvereinbar." Auch das Bundestagswahlprogramm der AfD setzte auf die Formulierung, "der Islam" stehe "im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung".

Die Frage, wie viel Debatte die Gesellschaft und auch ihre muslimischen Mitglieder aushalten müssen, treibt einige Landesämter für Verfassungsschutz schon länger um. Baden-Württemberg richtete 2011 eigens ein Arbeitsgebiet "Islamfeindliche Bestrebungen" ein, um sich mit der "Abgrenzung zwischen (demokratisch) zulässiger Kritik an der Religion - im Rahmen der freien Meinungsäußerung - und Islamfeindlichkeit" zu befassen, wie es dort heißt. Die Beamten sahen sich vor allem die Autoren des Blogs "Politically Incorrect" gründlich an. Aber zu handfesten Maßnahmen konnte man sich am Ende nicht entschließen in Stuttgart, die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.

Das erste Land, das eine neue Linie durchsetzte, war Bayern. 2013 nahm man dort eine eigene Kategorie "Islamfeindlichkeit" in den Verfassungsschutzbericht auf. Das Landesamt für Verfassungsschutz begann, die Partei "Die Freiheit" des ehemaligen Sprechers der Münchner CSU, Michael Stürzenberger, zu beobachten. Die Kleinstpartei wende sich "mit pauschal diffamierenden Äußerungen gegen Mitbürger islamischer Religionszugehörigkeit". Sie differenziere "in der Regel nicht zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als politischer Ideologie". Der Koran werde "als das gefährlichste Buch der Welt verunglimpft". Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stimmten 2015 zu. In der pauschalen Dämonisierung des Islam sahen sie den Versuch, die Religionsfreiheit der hier lebenden Muslime insgesamt in Frage zu stellen - und auf denselben Vorwurf stützt sich nun vier Jahre später auch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Umgang mit der AfD.

In einer Hinsicht haben Geheimdienstler es leichter als Strafrechtler

Zu den Ländern, welche die neue Linie rasch übernommen haben, zählt nach der aktuellen AfD-Entscheidung des Bundesamts auch Sachsen, die Heimat der Pegida-Demonstrationen "gegen die Islamisierung des Abendlands". "Kritik an einer Religion ist legitim", sagt der Leiter des dortigen Verfassungsschutzamts, Gordian Meyer-Plath. "Aber wenn jemand sagt: Jemand, der Muslim ist, kann hier nicht die gleichen Rechte haben, dann ist eine Grenze überschritten." Das fasst auch den Kerngedanken des Bundesverfassungsgerichts aus dem NPD-Urteil von 2017 zusammen, an dem sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bei seiner Bewertung der AfD eng orientiert hat.

In wenigen Tagen wollen die Fachleute der Länder und des Bundes zusammenkommen, um über ihre nächsten Schritte in Sachen AfD zu beraten. Es zeichnet sich ab, dass der neue Kurs nach und nach überall in den Ländern umgesetzt werden wird. Äußerungen von "Flügel"-Leuten wie Hans-Thomas Tillschneider werden dann regelmäßig studiert und interpretiert. Auf die Meinungsfreiheit müssen die Verfassungsschützer dabei weniger Rücksicht nehmen als etwa die Strafgerichte mit ihren scharfen Instrumenten. Das Prinzip lautet: Auch wenn Äußerungen noch weit davon entfernt sind, als Volksverhetzung strafbar zu sein, kann der Inlandsgeheimdienst bereits eine eigene rote Linie ziehen - und beobachten.

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SZ vom 26.01.2019/fie
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