Süddeutsche Zeitung

Rechtsextremismus:Verdächtiger im Fall "NSU 2.0" gefasst

Nach jahrelangen Ermittlungen nimmt die Polizei einen 53-jährigen Berliner fest. Offen ist, ob der wohl rechtsextreme Mann Unterstützer in der Polizei hatte.

Von Jan Bielicki und Nico Fried, München, Berlin

Im Fall der mit "NSU 2.0" gezeichneten Drohschreiben bleibt auch nach der Festnahme eines Verdächtigen ungeklärt, ob der offenbar rechtsextreme Mann Unterstützer hatte - womöglich gar bei der Polizei. Der 53-Jährige war am Montagabend bei einer Wohnungsdurchsuchung in Berlin festgenommen worden, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das Hessische Landeskriminalamt kurz darauf bekannt gaben.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des WDR um einen arbeitslosen Berliner namens Alexander M. Er steht unter dringendem Verdacht, mehr als hundert Drohbriefe, E-Mails, Faxe und SMS mit rassistischem Inhalt versandt zu haben.

Das erste dieser Schmähschreiben mit dem Kürzel "NSU 2.0" war 2018 bei der Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz eingegangen, die als Nebenklage-Vertreterin im Prozess um die rechtsextremen Terroristen des "Nationalsozialistischen Untergrunds", kurz: NSU, bekannt geworden war. Auch andere Prominente wie die Kabarettistin Idil Baydar und die heutige Linken-Chefin Janine Wissler erhielten ähnliche Drohbotschaften.

Die Fälle hatten Aufsehen erregt, weil der Absender persönliche Daten seiner Opfer nutzte, die öffentlich nicht zugänglich waren. Zudem waren kurz vor Eingang einiger dieser Schreiben Daten der Angeschriebenen auf Computern hessischer Polizeiwachen abgerufen worden. Das nährte den Verdacht, der oder die Täter könnten aus den Reihen der Polizei kommen. Der festgenommene Alexander M. ist und war kein Polizist. Er soll laut Sicherheitskreisen bereits in der Vergangenheit wegen Amtsanmaßung verurteilt worden sein und wegen rechtsextremer Bedrohungen und Beleidigungen in Haft gesessen haben.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) sieht nun Klärungsbedarf, warum die hessische Polizei so lange im Fokus der Ermittlungen stand. Er habe das auch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, gefragt, sagte Seehofer am Dienstag: "Wie kann das sein?" Immerhin hätten sich aus dem Verdacht gegen die Polizei Forderungen auch an ihn als Innenminister angeschlossen, insbesondere nach einer Studie zu strukturellem Rassismus in der Polizei. Seehofer hatte eine solche Studie immer abgelehnt, weil er darin eine Vorverurteilung der Polizei sah. Im Dezember 2020 gab er stattdessen eine Studie zur Polizeiarbeit insgesamt in Auftrag, die auch das Thema Rassismus untersuchen soll.

Die Anwältin Seda Basay-Yildiz sagte am Dienstag, für sie blieben viele Fragen offen: "Ich kann mir nicht erklären, wie ein Berliner Tatverdächtiger an interne Polizei-Daten aus dem 1. Revier in Frankfurt kommt und wie er eine gesperrte Adresse herausfindet." BKA-Präsident Münch sagte, es habe die Datenabfragen auf Polizeicomputern "in zeitlich engem Zusammenhang mit den ersten Drohschreiben" gegeben. Der Zusammenhang sei "noch nicht geklärt, das muss man ganz klar sagen". Es habe aber frühzeitig Hinweise gegeben, dass der Täter sich die Daten selbständig beschafft haben könnte, zum Beispiel indem er sich als Amtsträger ausgegeben habe. Die Daten, die bei dem mutmaßlichen Täter beschlagnahmt wurden, müssten nun ausgewertet werden.

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