Rechtsextremismus:Innenminister Seehofer verbietet Neonazi-Gruppe "Sturmbrigade 44"

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat eine rechtsextremistische Gruppierung verboten und aufgelöst.

(Foto: Martin Schutt/dpa)

Die rechtsextreme Gruppierung ist auch unter dem Namen "Wolfsbrigade 44" bekannt. Die Namen spielen auf einen SS-Kriegsverbrecher an, das Logo erinnert an SS-Symbolik. Vorausgegangen sind dem Verbot Razzien in mehreren Bundesländern.

Mit der "Wolfsbrigade 44" hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erneut eine Neonazi-Vereinigung verboten und aufgelöst. Das teilte sein Sprecher Steve Alter am Dienstagmorgen über Twitter mit. Die rechtsextreme Gruppierung oder ein Teil von ihr ist auch unter dem Namen "Sturmbrigade 44" bekannt.

Seehofer erklärte dem Sprecher zufolge: "Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren."

Vorausgegangen waren Medienberichten zufolge Razzien gegen 13 Gruppenmitglieder in drei Bundesländern: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Ziel der Razzien war nach Angaben des Innenministeriums unter anderem die Beschlagnahmung von Vereinsvermögen sowie möglicher rechtsextremistisches Propagandamittel. Auch die Bundesanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten.

Das Logo der Gruppierung: ein Totenkopf mit gekreuzten Messern

Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden schreckt die Gruppe, die Mitglieder in vier Bundesländern haben soll, zur Durchsetzung ihres Ziels der Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates vor Gewalt nicht zurück. Die Zahl 44 im Namen der Neonazi-Gruppe steht als Code für den vierten Buchstaben im Alphabet - DD als Abkürzung für "Division Dirlewanger" und bezieht sich auf einen als besonders sadistisch berüchtigten Kriegsverbrecher und Kommandeur einer Sondereinheit der Waffen-SS, Oskar Dirlewanger. Das Logo der Gruppierung - ein Totenkopf mit gekreuzten Messern - erinnert an SS-Symbolik. Es darf nach dem Verbot nicht mehr gezeigt werden.

Ziel der Gruppierung sei ein "Wiedererstarken eines freien Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz", hatte die Bundesregierung in einer früheren Auskunft auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ausgeführt. Die Gruppe, die seit 2016 existiert, verfügt nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden über eine feste Struktur.

In diesem Jahr hat Seehofer bereits zwei rechtsextremistische Gruppen verboten

Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte es im Juli 2019 Durchsuchungen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gegeben.

Laut Bundesinnenministerium hätte es an diesem Dienstag in Sachsen-Anhalt ebenfalls Durchsuchungen geben sollen. Das Verwaltungsgericht Halle und in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hätten jedoch - anders als die Verwaltungsgerichte in den anderen drei Bundesländern - keine ausreichende Grundlage für Durchsuchungsbeschlüsse erkannt.

In diesem Jahr hat Seehofer bereits mit "Combat 18" und "Nordadler" zwei rechtsextremistische Gruppen verboten sowie eine antisemitische Reichsbürger-Vereinigung.

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