Süddeutsche Zeitung

Rechtsextremismus:Schweizer Richter erlauben Hitlergruß

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Ein Mann zeigt in der Schweiz öffentlich den Hitlergruß und wird dafür zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Bundesgericht hebt die Entscheidung auf. Begründung: Der Rechtsextreme habe nur seine Ideologie gezeigt, aber nicht dafür geworben.

Es ist der 8. August 2010, als sich auf dem Rütli Gestalten mit finsterer Gesinnung versammelt haben. Auf der Bergwiese, auf welcher sich der Legende nach die ersten drei Kantone zur Urschweiz zusammengeschlossen haben, tummeln sich etwa 150 mutmaßliche Rechtsextremisten.

Die Anhänger der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) rezitieren den Rütlischwur aus Friedrich Schillers "Wilhelm Tell". Ein Mann hebt dabei den rechten Arm zum Hitlergruß, etwa 20 Sekunden lang - gut sichtbar auch für die anwesenden Polizisten und Spaziergänger, wie das Gericht in einer Pressemitteilung schreibt.

Das Obergericht des Kantons Uri sprach den Mann der Rassendiskriminierung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Der Rechtsextreme zog darauf mit einer Beschwerde vor das höchste Gericht der Schweiz - und erhielt recht. Das Bundesgericht in Lausanne hob bereits am 28. April den Spruch ( AZ 6B_697/2013) auf, wie es nun publik machte.

Ein Schweizer Gesetz stellt zwar das Verbreiten einer rassistischen Ideologie als eine strafbare Rassendiskriminierung unter Strafe. "Mit 'Verbreiten' ist dabei Werbung oder Propaganda gemeint", schreiben die Richter und erklären, warum sie diesen Fall anders sehen: "Wer den Hitlergruß in der Öffentlichkeit lediglich verwendet, um damit gegenüber Gleichgesinnten oder unbeteiligten Dritten seine eigene rechtsextreme Haltung zu bekunden, macht sich deshalb noch nicht strafbar". Der Rechtsextreme habe nicht den Arm gehoben, um für seine Ideologie bei Dritten zu werben.

Kontakt zur NPD und zum NSU-Umfeld

Vor kurzem hatten die Lausanner Richter die Strafbarkeit rassistischer Schimpfwörter näher definiert. Auf "Nationalität und Ethnie bezogene Betitelungen wie etwa 'Sauschwabe' seien als nicht rassendiskriminierend zu beurteilen", schreibt die Neue Zürcher Zeitung, "auf die Hautfarbe und Religion abzielende Beschimpfungen" wie "schwarze Sau" dagegen schon.

Die rechtextreme Partei PNOS unterhält Kontakte zur deutschen NPD, auch Verbindungen zum Umfeld der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll es gegeben haben.

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