Süddeutsche Zeitung

Tödlicher Rechtsextremismus:Eklat im Prozess um Mord an Walter Lübcke

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Der Angeklagte Stephan Ernst will sich von seinem Anwalt trennen. Zuvor hat der Richter den Verteidiger öffentlich infrage gestellt, weil dessen Anträge nur darauf abzielten, das Opfer in ein schlechtes Licht zu rücken.

Von Annette Ramelsberger, Frankfurt

Die Verteidigung des wegen Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagten Neonazis Stephan Ernst steht davor, auseinanderzubrechen.

Nach einem Eklat vor Gericht hat der Angeklagte Ernst am Montag die Entpflichtung seines Anwalts Frank Hannig gefordert. Hannig ist Mitbegründer von Pegida und berichtet regelmäßig in Youtube-Videos über den Prozess. Das Gericht hat Ernsts zweiten Anwalt bereits "vorsorglich" gefragt, ob er einen weiteren Verteidiger kontaktieren könne. Eine Entscheidung soll zeitnah verkündet werden.

Der Streit entzündete sich an einer Reihe von Anträgen, die Rechtsanwalt Hannig offenbar ohne Absprache mit seinem Mandanten und seinem Verteidigerkollegen gestellt hatte: Diese bezogen sich darauf, dass man einem Einbruch ins Regierungspräsidium Kassel von vergangener Woche nachgehen müsse. Dass dort möglicherweise Akten gestohlen wurden, die mit den Windkraftfirmen der Söhne des Mordopfers Walter Lübcke zusammenhängen.

Richter: "Diese Anträge sind alle gequirlter Unsinn"

Die Anträge zielen darauf ab, dass Lübcke und seine Kinder möglicherweise etwas zu verbergen hatten, dass die Söhne, beide in Windkraftfirmen aktiv, vielleicht zwielichtige Geschäfte machen. Und dass das Motiv für den Mord an Lübcke nicht im Hass des Rechtsradikalen Ernst auf den Kommunalpolitiker zu suchen ist, der sich für Flüchtlinge einsetzte, sondern es ein anderes Motiv geben könnte, über das allerdings bisher nichts bekannt ist.

Nachdem Hannig die Anträge verlesen hatte, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel: "Ich habe Angst, dass Sie, Herr Ernst, von Herrn Hannig nicht ordnungsgemäß verteidigt werden. Diese Anträge sind alle gequirlter Unsinn. Keiner hat Aussicht auf Erfolg. Sie haben keinen vernünftigen Bezug zum Fall."

"Kein Interesse, dass Herr Lübcke und seine Söhne mit Dreck beworfen werden"

Als Antwort gab Verteidiger Hannig zu, dass die Anträge nicht mit dem Mandanten abgestimmt waren. Sein Kollege, der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan, sagte darauf: "Mein Mandant und ich distanzieren uns klar von diesen Anträgen. Damit soll suggeriert werden, dass der Getötete und seine Familienangehörigen in krumme Geschäfte verwickelt sind. Mein Mandant hat kein Interesse, dass Herr Lübcke und seine Söhne mit Dreck beworfen werden."

Am Tag danach soll Jan-Hendrik Lübcke aussagen, der seinen Vater sterbend auf der Terrasse dessen Hauses gefunden hat. Stephan Ernst soll den CDU-Politiker am 1. Juni 2019 aus nur eineinhalb Metern Entfernung mit einem Kopfschuss getötet haben - aus Wut über die Flüchtlingspolitik der Regierung.

Ernst hat das vier Stunden lang in allen Einzelheiten geschildert, dann hat er auf Anraten Hannigs sein Geständnis zurückgezogen und erklärt, sein Freund und Mitangeklagter Markus H., ebenfalls ein Rechtsradikaler, habe die Waffe auf Lübcke gerichtet, der Schuss sei aber versehentlich losgegangen.

Anwalt Hannig nahm am Montag alle Anträge zurück. Er wolle seinem Mandanten nicht schaden, sagte er. Doch Ernst erklärte, sein Vertrauen in den Anwalt sei auf Dauer zerstört.

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SZ vom 28.07.2020
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