Prozess um Mord an Walter Lübcke:"Schwer erträglich" für die Familie des Opfers

Murder Trial Begins In Assassination Of Walter Luebcke

Der Angeklagte Stephan Ernst, 46, Vater von zwei kleinen Kindern, Industriemechaniker.

(Foto: Thomas Lohnes/Getty)

In Frankfurt hat das Verfahren gegen Stephan Ernst begonnen, der den Kasseler Regierungspräsidenten erschossen haben soll. Der Richter wendet sich mit einem ungewöhnlichen Appell an den Angeklagten.

Von Annette Ramelsberger, Frankfurt

Die Familie steht schon da, als Stephan Ernst in den Gerichtssaal 165 C des Oberlandesgerichts Frankfurt geführt wird. Jan-Hendrick Lübcke, der seinen Vater in seinem Blut fand, ganz vorne, fast am Richtertisch. Dann die Witwe Irmgard Braun-Lübcke und der Sohn Christoph. Die beiden jungen Männer ähneln ihrem getöteten Vater sehr. Man erkennt seine Gesichtsform, seine Statur. Sie stehen stumm und starr vor ihren Stühlen. Und sie blicken gerade aus, dorthin, wo Stephan Ernst nun die Handschellen abgenommen werden. Sie blicken ihn an. Die ganze Zeit.

Der Angeklagte Stephan Ernst, 46, Vater von zwei kleinen Kindern, Industriemechaniker, hat nichts gemein mit den feisten, grölenden Neonazis, die man von den Fotos von Szenetreffen kennt, mit Bauch und 88er-T-Shirts. Hier steht ein Mann von anderer Art. Groß, schlank, blond, mit kantigem Kinn und sehr hellen Augen. Stephan Ernst kommt herein, und man erkennt ihn fast nicht als Angeklagten, in seinem schwarzen, zu großen Anzug und dem weißen Hemd. Er verdeckt sein Gesicht nicht. Er schaut offen in den Gerichtssaal. Er sieht die Familie Lübcke direkt an. Und die schaut zurück. Die Witwe lässt den Blick nicht von dem Mann, der angeklagt ist, ihren Mann erschossen zu haben, auf ihrer eigenen Terrasse. Sie fixiert ihn, während das Gericht eintritt, während die Verteidiger ihre Anträge stellen. Sie schaut. Und dann senkt Stephan Ernst den Blick.

Am Dienstag hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der wichtigste Staatsschutzprozess seit dem Verfahren gegen den rechtsradikalen NSU begonnen. Die Bundesanwaltschaft klagt Stephan Ernst an, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordet zu haben - aus rechtsextremistischen Motiven. Weil Lübcke sich für die Unterbringung von Geflüchteten während der Flüchtlingskrise 2015 eingesetzt hatte. Auch in der Nachbarschaft von Stephan Ernst sollten diese Menschen wohnen. Auf einer Bürgerversammlung hatte Lübcke den Störern, die gekommen waren, zugerufen, sie könnten Deutschland auch verlassen, wenn sie Werte wie Solidarität und Menschlichkeit nicht teilten. Das hatte Stephan Ernst und seinen Freund Markus H. in Rage versetzt.

"Nehmen Sie Ihre beste und vielleicht einzige Chance", sagt der Richter.

Auch Markus H. steht in Frankfurt vor Gericht. Er könnte sich nicht stärker von seinem Freund Stephan Ernst unterscheiden: Er kommt herein, in Cordhose und Bauch über dem Gürtel, einem Kapuzenpulli über dem Kopf, Halbglatze und Bart um den Mund. Einen Aktendeckel hält er in den Händen. Er will nicht erkannt werden - ganz anders als Stephan Ernst. Markus H. gilt als bester Freund von Ernst, als "sein Anker", so hat Ernst das selbst gesagt. Seine frühere Lebensgefährtin nannte Markus H. "den Denker" und Stephan Ernst "den Macher". Ihm wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Doch die Beweislage ist bei Weitem nicht so gut wie bei Stephan Ernst, dessen DNA auf dem Hemd von Walter Lübcke gefunden wurde.

Doch bevor die Anklage überhaupt verlesen werden kann, stellen die Verteidiger der beiden Angeklagten Anträge. Die Verteidigung fährt auf, was Verteidiger immer auffahren am Beginn solcher Prozesse. Dass die Verteidigung zu wenig Zeit hatte, sich einzuarbeiten, dass ihr das Gericht keinen dritten Pflichtverteidiger zugestanden hat, dass die Medien die Angeklagten schon vorverurteilt hätten. Natürlich auch, dass in Zeiten von Corona die Ansteckungsgefahr im Saal zu hoch ist und der Prozess doch in einen größeren Raum, am besten in eine Messehalle, ausgelagert hätte werden sollen. Und natürlich wird auch ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, der das alles auch zu verantworten habe, und verlangt, den Prozess auszusetzen. Die Verteidigung von Markus H. fordert dann noch, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten sofort aufzuheben und ihn für die Haft zu entschädigen. Das ist dann doch erstaunlich.

Ein Moment, in dem es still wird

In der zweiten Reihe, hinter der Familie Lübcke, sitzt Ahmad E., ein junger, schmaler, freundlicher Mann, dem eine Dolmetscherin das Geschehen übersetzt. Man sieht, dass er beeindruckt ist in diesem holzgetäfelten Saal, mit dem hessischen Landeswappen an der Stirnseite, mit all diesen Robenträgern. Und dass er sich fragt, wann es denn eigentlich losgeht. Denn ihm hat ein Angreifer vor vier Jahren in den Rücken gestochen. Er wurde lebensgefährlich verletzt, er leidet noch immer unter den Folgen. Laut Anklage war der Angreifer Stephan Ernst. Der Angeklagte habe in Kauf genommen, dass der junge Mann stirbt, sagt später der Staatsanwalt. Er habe Angst unter den Schutzsuchenden in Deutschland verbreiten wollen.

Doch der Fokus liegt auf der Familie Lübcke. Der Verteidiger von Markus H., Björn Clemens, sagt dann auch noch, hier sitze den Angeklagten eine Familie gegenüber, nach deren getötetem Vater eine Schule benannt und eine Briefmarke herausgegeben werden soll. Es klingt, als halte er den Lübckes vor, mit der Übermacht des Guten den Angeklagten in die Ecke zu treiben. Ein Moment, in dem es sehr still wird im Raum. Später wird Clemens auch noch sagen, der Verdacht liege nahe, dass dies ein politischer Prozess sei. Er werde dazu instrumentalisiert, um die AfD in die Nähe des politischen Terrorismus zu rücken. Zu Veranstaltungen der AfD waren die beiden Angeklagten oft gegangen.

"Dieser Beginn des Prozesses war für uns schwer erträglich", sagte der Vertreter der Familie Lübcke kurz danach.

Dann verliest Oberstaatsanwalt Dieter Killmer doch noch die Anklage. Und auch die ist schwer erträglich. Stephan Ernst sei bereit, schwerste Straftaten zu begehen, auch gegen Repräsentanten der Bundesrepublik. Er sei mit Markus H. in seiner rassistischen Gesinnung geeint. Beide hätten die Sorge, dass die Deutschen ausgerottet werden. Nach der Bürgerversammlung in Lohfelden habe Markus H. gesagt, Lübcke gehöre "gehängt". Dann beschreibt Killmer, wie Ernst das Haus der Lübckes ausgespäht habe, wie er Walter Lübcke aus nächster Nähe erschossen habe. Die Söhne, die Witwe, sie sitzen und starren auf ihre Hände, man spürt, wie sehr diese Schilderung ihnen zusetzt.

Es droht die Sicherungsverwahrung

Es habe zwischen Stephan Ernst und Markus H. ein stillschweigendes Einverständnis geherrscht, gewaltsam vorzugehen, sagt der Staatsanwalt. Sie hätten beide Schießen geübt. Markus H. habe Stephan Ernst "in seinem Willen zur Tat gestärkt", sagt der Staatsanwalt. Und er macht deutlich: Für den wegen Mordes und Mordversuchs angeklagten Stephan Ernst könnte die Sicherungsverwahrung infrage kommen. Das heißt, er könnte nie mehr freikommen.

Dann spricht der Vorsitzende Richter. Thomas Sagebiel ist 64, ein kantiger Mann, es ist sein letzter großer Prozess. Und er wendet sich direkt an die Angeklagten - in recht ungewöhnlicher Form. "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidiger, hören Sie auf mich", sagt er zu ihnen. Und er macht deutlich, dass ein frühzeitiges, von Reue getragenes Geständnis ihnen helfen könnte. Zu Ernst sagt der Richter: "Ich habe gelesen, dass Sie gesagt haben, Sie hätten in Ihrem Leben viel falsch gemacht. Machen Sie jetzt mal was richtig. Nehmen Sie Ihre beste und vielleicht einzige Chance, um sich durch ein Geständnis Vorteile zu erringen. Wir hören Ihnen immer zu."

Sein Anwalt erklärte, möglicherweise werde der Mandant etwas sagen. Später.

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