Rechtsextremismus:Das NPD-Verbotsverfahren - eine Chronologie

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Das Schild der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag.

(Foto: dpa)

Es ist bereits der zweite Versuch, die rechtsextreme NPD zu verbieten. Der erste Antrag aus dem Jahr 2001 scheiterte, ohne überhaupt inhaltlich geprüft worden zu sein.

Erstes NPD-Verbotsverfahren

  • 30. Januar 2001: Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) reicht unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremer Täter beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Verbotsantrag gegen die NPD ein.
  • 8. Oktober 2002: Bei einem Erörterungstermin will das BVerfG klären, wie groß der Einfluss von Verbindungsleuten (V-Männer) des Verfassungsschutzes innerhalb der NPD ist. Die Antragsteller weigern sich jedoch, Namen von V-Leuten zu nennen.
  • 18. März 2003: Die Karlsruher Richter stellen das Verbotsverfahren ein. Den Ausschlag geben die zahlreichen V-Männer des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien. Drei der sieben Richter des zweiten Senats sehen deswegen ein Verfahrenshindernis. Begründet wird dies mit der Gefahr der "fehlenden Staatsferne" der Partei. Da für ein Parteiverbot eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, reicht diese Sperrminorität, um das Verfahren zu kippen. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wird deswegen gar nicht erst geprüft.

Entwicklung hin zum zweiten Versuch

  • 19.​ August 2007: Eine Hetzjagd auf acht Inder in der sächsischen Stadt Mügeln belebt die Debatte um ein NPD-Verbot neu. Der Vorstoß des damaligen SPD-Chefs Kurt Beck, ein neues Verfahren prüfen zu lassen, stößt in anderen Parteien aber auf Skepsis.
  • April 2008: Die SPD-Innenminister kommen zu dem Schluss, vor einem NPD-Verbot müssten zunächst nachrichtendienstliche Zugänge "abgeschaltet" und dann erneut Erkenntnisse über die Partei gesammelt werden. Die Union lehnt einen neuen Anlauf ab.
  • 9. Dezember 2011: Die Innenministerkonferenz beschließt in Wiesbaden einstimmig, die Chancen eines neuen Verbotsverfahrens zu prüfen. Kurz zuvor war die Verbindung des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der Thüringer NPD, Ralf Wohlleben, zur Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bekannt geworden.

Zweites NPD-Verbotsverfahren

  • 22. November 2013: Die Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hat die Beweismittel zusammengetragen und den Verbotsantrag fertiggestellt, wie Baden-Württembergs Innenministerium mitteilt.
  • 3. Dezember 2013: Der Bundesrat reicht den Verbotsantrag ein.
Bisherige Parteiverbote in der BRD

Sozialistische Reichspartei (1952)

Im Mai 1950, das Ende des Zweiten Weltkriegs liegt nur fünf Jahre zurück, erklärt Fritz Dorls auf einer Pressekonferenz die NS-Diktatur zum "Höhepunkt einer revolutionären Entwicklung des Abendlandes", die Gaskammern in den Konzentrationslagern zur "revolutionären Methodik dieser Epoche". Dorls ist Vorsitzender der Sozialistischen Reichspartei (SRP). Er hatte die Partei 1949 mitgegründet. Sie fordert das Deutsche Reich zurück und sieht die Notwendigkeit einer "Lösung der Judenfrage".

Bei der Landtagswahl in Niedersachen im Mai 1951 holt die SRP elf Prozent der Stimmen, in 35 Gemeinden erreicht sie sogar die absolute Mehrheit. In Bremen ziehen im Herbst acht SRP-Abgeordnete in die Bürgerschaft ein, auch im Bundestag in Bonn sitzen zwei Vertreter der Nationalsozialisten. 10 000 Mitglieder hat die Partei inzwischen.

Im November 1951 reicht die Bundesregierung von Kanzler Konrad Adenauer (CDU) einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. In seinem Urteil vom 23. Oktober 1952 stellt das Bundesverfassungsgericht eine "Wesensverwandtschaft mit der NSDAP" und eine "unverhohlene Glorifizierung Hitlers" fest. Die SRP wird verboten.

Kommunistische Partei Deutschlands (1956)

Nur drei Tage nach dem Antrag gegen die SRP reicht die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ein.

Das Verfahren dauert wesentlich länger, erst 1954 beginnt die mündliche Verhandlung. In seinem Schlussplädoyer am 5. Juli 1955 sagt Staatssekretär Hans Ritter von Lex (CSU), der die Bundesregierung vertritt, über die KPD: "Sie sind ein gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet."

Am 17. August 1956 ordnen die Verfassungsrichter schließlich die Auflösung der KPD an. Zur Begründung heißt es, die Errichtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung "auf dem Wege über die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats", sei nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar. Da ist die Partei schon unbedeutend, 1953 war sie bei der Bundestagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Das Verbot der Partei ist vor dem Hintergrund der deutschen Teilung und des Kalten Krieges durchaus umstritten. Neben dem faschistischen Spanien ist die Bundesrepublik das einzige westeuropäische Land, das Kommunisten nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem politischen Leben verbannt.

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