Rechtsextremismus:Das NPD-Verbotsverfahren - eine Chronologie

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Das Schild der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag. (Foto: dpa)

Es ist bereits der zweite Versuch, die rechtsextreme NPD zu verbieten. Der erste Antrag aus dem Jahr 2001 scheiterte, ohne überhaupt inhaltlich geprüft worden zu sein.

Erstes NPD-Verbotsverfahren

  • 30. Januar 2001: Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) reicht unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremer Täter beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Verbotsantrag gegen die NPD ein.
  • 8. Oktober 2002: Bei einem Erörterungstermin will das BVerfG klären, wie groß der Einfluss von Verbindungsleuten (V-Männer) des Verfassungsschutzes innerhalb der NPD ist. Die Antragsteller weigern sich jedoch, Namen von V-Leuten zu nennen.
  • 18. März 2003: Die Karlsruher Richter stellen das Verbotsverfahren ein. Den Ausschlag geben die zahlreichen V-Männer des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien. Drei der sieben Richter des zweiten Senats sehen deswegen ein Verfahrenshindernis. Begründet wird dies mit der Gefahr der "fehlenden Staatsferne" der Partei. Da für ein Parteiverbot eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, reicht diese Sperrminorität, um das Verfahren zu kippen. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wird deswegen gar nicht erst geprüft.

Entwicklung hin zum zweiten Versuch

  • 19.​ August 2007: Eine Hetzjagd auf acht Inder in der sächsischen Stadt Mügeln belebt die Debatte um ein NPD-Verbot neu. Der Vorstoß des damaligen SPD-Chefs Kurt Beck, ein neues Verfahren prüfen zu lassen, stößt in anderen Parteien aber auf Skepsis.
  • April 2008: Die SPD-Innenminister kommen zu dem Schluss, vor einem NPD-Verbot müssten zunächst nachrichtendienstliche Zugänge "abgeschaltet" und dann erneut Erkenntnisse über die Partei gesammelt werden. Die Union lehnt einen neuen Anlauf ab.
  • 9. Dezember 2011: Die Innenministerkonferenz beschließt in Wiesbaden einstimmig, die Chancen eines neuen Verbotsverfahrens zu prüfen. Kurz zuvor war die Verbindung des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der Thüringer NPD, Ralf Wohlleben, zur Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bekannt geworden.

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Zweites NPD-Verbotsverfahren

  • 22. November 2013: Die Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hat die Beweismittel zusammengetragen und den Verbotsantrag fertiggestellt, wie Baden-Württembergs Innenministerium mitteilt.
  • 3. Dezember 2013: Der Bundesrat reicht den Verbotsantrag ein.

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Ist die NPD verfassungswidrig? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt drei Tage lang über ein Verbot der rechtsextremen Partei. Ein früheres Verfahren war 2003 gescheitert.

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