Rechtsextremismus:CSU macht im NPD-Verbotsverfahren Druck

MOBI 18.12. Horst Seehofer

Horst Seehofer Mitte Dezember beim CDU-Bundesparteitag in Karlsruhe.

(Foto: dpa)
  • Bayerns Ministerpräsident verstärkt den Druck auf Bundestag und Bundesregierung, sich dem von den Bundesländern betriebenen Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD anzuschließen.
  • Unterstützung erhält er vom Vize-Vorsitzenden der Bundestags-Linken, während Seehofers Forderung bei Regierung und Mehrheit des Parlaments auf Ablehnung stößt.
  • Parlamentspräsident Lammert warnt, ein Beitritt jetzt könne missverstanden werden. könne.

Von Stefan Braun, Berlin und Daniela Kuhr, München

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer verstärkt den Druck auf Bundestag und Bundesregierung, sich dem von den Bundesländern betriebenen Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD anzuschließen. Eine solche Beteiligung von Parlament und Regierung in Berlin - "das wäre glaubwürdiger als jedes abstrakte Bekenntnis gegen Rechtsradikalismus", sagte Seehofer am Dienstag der Süddeutschen Zeitung.

Parlamentspräsident Lammert warnte vor Missverständnis

Unterstützung erhielt Seehofer von der Linkspartei. Dietmar Bartsch, der Co-Vorsitzende der Bundestags-Linken, sagte der SZ: "Angesichts zunehmender rechtsradikaler Übergriffe ist ein gemeinsames, entschlossenes Agieren für das Verbot der NPD angezeigt." Mit der Eröffnung des Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht Anfang Dezember sei eine "neue Qualität erreicht". Deshalb dürfe die Politik keine Zweifel an ihrer Entschlossenheit aufkommen lassen. "Bundestag und Bundesregierung müssen raus aus ihrer Zuschauerposition", verlangte Bartsch. Dies gelte umso mehr, da die NPD "häufig hinter den rassistischen Übergriffen auf Flüchtlinge, ihre Unterkünfte und gegen ihre Unterstützer" stecke.

In der Regierung und bei der großen Mehrheit im Parlament stößt die erneute Forderung Seehofers auf Ablehnung. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es am Dienstag, die Bundesregierung unterstütze den Verbotsantrag "nach Kräften". Zugleich betonte ein Sprecher des Ministeriums, ein Verfahrensbeitritt jetzt könne "zu einer Verzögerung des Verfahrens führen". Die Unionsfraktion verwies auf Parlamentspräsident Norbert Lammert. Der CDU-Politiker hatte bereits Anfang Dezember einen Verfahrensbeitritt von Bundestag und Bundesregierung abgelehnt. Lammert sah nicht nur keine Notwendigkeit dafür, sondern warnte davor, dass ein Beitritt jetzt missverstanden werden könne.

2013 entschied der Bund, sich nicht zu beteiligen

Als die Länder im Dezember 2013 den erneuten Anlauf unternahmen, die NPD für verfassungswidrig erklären zu lassen, hatte sich der Bund entschieden, sich daran nicht zu beteiligen. Der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, ein Parteifreund Seehofers, warnte davor, ein Verfahren gegen eine "absterbende Partei" einzuleiten. Die Länder klagten daher im Alleingang. Seither hat Seehofer den Bund wiederholt aufgefordert, sich dem Verfahren doch noch anzuschließen. Vor vier Wochen eröffnete Karlsruhe schließlich das Hauptverfahren und beraumte für kommenden März eine dreitägige mündliche Verhandlung an. Der Beschluss wurde parteiübergreifend begrüßt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schloss daraus: "Offensichtlich haben unsere Argumente Gewicht, sonst hätte das Bundesverfassungsgericht schon keine mündliche Verhandlung anberaumt."

Ein erster Versuch, die Neonazi-Partei verbieten zu lassen, war 2003 wegen des umstrittenen Einsatzes von Verfassungsschutz-Informanten in der NPD vorzeitig gescheitert. Damals hatten die Richter erst gar nicht über ein Verbot verhandelt. Auch diesmal will das Gericht genau prüfen, ob die Partei noch von V-Leuten des Verfassungsschutzes unterwandert ist.

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