SachsenWie bleibt die Justiz frei von Verfassungsfeinden?

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Die Hürden für die Ablehnung extremistischer Bewerber setzt jedes Bundesland selbst: Richterrobe in der Bibliothek eines Landgerichts.
Die Hürden für die Ablehnung extremistischer Bewerber setzt jedes Bundesland selbst: Richterrobe in der Bibliothek eines Landgerichts. Heike Lyding/IMAGO/epd

Sachsen wollte Extremisten vom Jura-Referendariat fernhalten. Doch ein Urteil des Verfassungsgerichtes bewirkte das Gegenteil. Nun hofft die Justizministerin auf Karlsruhe.

Von Wolfgang Janisch und Iris Mayer, Karlsruhe/Leipzig

Es waren gleich zwei schlechte Nachrichten für die sächsische Justiz, die im November eine alte Frage wieder auf die Tagesordnung brachten: Wie viel Raum haben Verfassungsfeinde in der Justiz? Da war zum einen der Kampfsportler Brian E., der trotz einer Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs gerade seine Zulassung als Rechtsanwalt bekommen hat. E. gehörte 2016 zu einem Block von Hooligans und Rechtsextremen, die den linksalternativen Leipziger Stadtteil Connewitz überfallen hatten – und bekam dafür eine 18-monatige Bewährungsstrafe. Er hatte vor dem Oberlandesgericht Dresden erreicht, dass er trotz dieser Vorstrafe nicht aus dem juristischen Vorbereitungsdienst entlassen werden musste.

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