RechtsextremismusRazzia gegen AfD-Kandidaten in Sachsen-Anhalt

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Bereits 2023 wurden Wohnungen von Mitgliedern des rechtsextremistischen Vereins „Artgemeinschaft“ durchsucht.
Bereits 2023 wurden Wohnungen von Mitgliedern des rechtsextremistischen Vereins „Artgemeinschaft“ durchsucht.
Jan-Philipp Strobel/dpa
  • Die Polizei durchsucht in fünf Bundesländern Wohnungen von 15 Personen, die die verbotene rechtsextreme "Artgemeinschaft" fortgeführt haben sollen.
  • Unter den Beschuldigten sind AfD-Kandidaten aus Sachsen-Anhalt, darunter Direktkandidat Simon Lansmann und Listenkandidat Sebastian Koch.
  • Die „Artgemeinschaft“ war laut Verfassungsschutz die größte deutsche neonazistische Vereinigung und wurde 2021 vom Bundesinnenministerium verboten.
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15 Personen in mehreren Bundesländern werden beschuldigt, die verbotene rechtsextremistische Gruppierung „Artgemeinschaft“ fortgeführt zu haben. Darunter sind auch AfD-Kandidaten aus Sachsen-Anhalt.

Von Markus Balser, Sebastian Erb und Tim Frehler, Berlin

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Ihren Glauben hat die Gruppe in einem „Artbekenntnis“ niedergeschrieben. „Wir bekennen uns zur Erhaltung und Förderung unserer Menschenart als höchstem Lebensziel“, heißt es darin. Der höchste Sinn des Daseins sei die „reine Weitergabe unseres Erbes“. Es ist eine tiefe rassistische Überzeugung, die die Anhänger der „Artgemeinschaft“ über Jahrzehnte eng zusammengehalten hat. Bis zu ihrem Verbot vor drei Jahren war die „Artgemeinschaft“ laut Verfassungsschutz die größte neonazistische Vereinigung in Deutschland.

Und manche Anhänger haben sich von dem Verbot nicht stoppen lassen – so der Verdacht. Am Donnerstag ist die Polizei deshalb mit einer groß angelegten Razzia bundesweit gegen Personen vorgegangen, denen vorgeworfen wird, die „Artgemeinschaft“ illegalerweise fortzuführen. Dazu sollen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung auch zwei AfD-Landtagskandidaten aus Sachsen-Anhalt gehören.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle an der Saale durchsuchten Beamte in fünf Bundesländern die Wohnungen von 15 Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des „Vorwurfs des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot“. Ein Sprecher des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt bestätigte der SZ die Durchsuchungsmaßnahmen in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Ziel sei es, Beweismittel wie elektronische Geräte sicherzustellen, Haftbefehle gebe es keine.

Die „Artgemeinschaft“ war die größte deutsche neonazistische Vereinigung

In Sachsen-Anhalt wurde der Hof des AfD-Direktkandidaten Simon Lansmann in der Nähe von Gardelegen durchsucht. Laut seiner Website finden in der alten Wassermühle „Workshops & Entschleunigungstage“ statt. Motto:  „Raus aus der Stadt? Rein ins Landleben!“. Aber genau an diesem Ort fand laut Recherchen des Spiegels im Juni auch eine ganz andere, klandestine Veranstaltung statt: eine Sonnwendfeier mit Anhängern der „Artgemeinschaft“. Auch ein Lied der Hitlerjugend (HJ) sei damals gesungen worden. Bei dieser Feier soll ein weiterer AfD-Politiker dabei gewesen sein: Sebastian Koch, der auf Platz 8 der Landesliste kandidiert. Auch bei ihm wurde am Donnerstag die Polizei vorstellig.

Lansmann ließ über einen Anwalt am späten Donnerstagnachmittag mitteilen, er habe auf seinem Hof „wie in den Vorjahren auch, eine private Sommersonnenwendfeier für geladene Gäste ausgerichtet“. Mitglied der „Artgemeinschaft“ sei er nicht. Er distanziere sich „ausdrücklich von deren Ideologie“. Eine Fortführung der verbotenen Vereinigung habe auf seinem Grundstück nicht stattgefunden. Auch Sebastian Koch ließ über einen Anwalt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückweisen. Er sei nie Mitglied der „Artgemeinschaft“ gewesen und habe sich von deren Ideologie „bereits mehrfach“ distanziert.

Eine SZ-Anfrage an den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt blieb unbeantwortet. Der Landesverband ist vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund gibt sich zwar harmlos und bürgerlich, er hat aber keine Probleme mit Mitstreitern vom äußersten rechten Rand. In seinem direkten Umfeld sind vier Männer tätig, die früher Funktionäre in der im Jahr 2009 verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) waren. Auch diese Organisation nimmt direkten Bezug zum historischen Nationalsozialismus.

Das Bundesinnenministerium hatte die „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ – so der vollständige Name des 1951 gegründeten Vereins – vor drei Jahren verboten. Die Organisation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und insbesondere wegen ihrer antisemitischen Überzeugungen auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Im Sinne ihrer Rassenideologie wurde bei der „Artgemeinschaft“ darauf geachtet, eine angebliche nord- und mitteleuropäische „Menschenart“ zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Partnerwahl gesteuert, und es wurden auch Kinder und Jugendliche indoktriniert.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot im April dieses Jahres bestätigt. Die Beteuerungen des Vereins, man sei unpolitisch, hielt man nicht für glaubwürdig. Die Fortführung der Vereinsaktivität ist der „Artgemeinschaft“ und ihren Anhängern seitdem nach Paragraf 85 des Strafgesetzbuches verboten, es dürfen auch keine Ersatzorganisationen gegründet werden. Verstöße dagegen können mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Hinweis der Redaktion: Dieser Text ist die ergänzte Fassung einer früheren Version.

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