Rechtsextremismus:Verfassungsschutz hat Probleme bei Extremismus-Check im öffentlichen Dienst

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Polizisten sichern die Demokratie, wenn Rechtsextremisten marschieren. Aber bisweilen fallen auch einzelne Beamte mit radikalen Ansichten auf. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Der Geheimdienst will wissen, wie viele Rechtsextremisten im Staatsdienst arbeiten. Doch einige Landes-Verfassungsschützer wehren sich gegen das Vorgehen.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke, Berlin

Rechtsextreme in den eigenen Reihen, bei diesem Problem hat Innenminister Horst Seehofer (CSU) versprochen, schonungslos ehrlich zu sein. Ein neues Lagebild "Rechtsextreme im öffentlichen Dienst" solle einen bundesweiten Überblick ermöglichen, alle Fälle sollten zentral erfasst werden, kündigte er gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, im vergangenen Dezember an.

Aber nach der großen Ankündigung stößt das Vorhaben auf unerwartete Schwierigkeiten. Eigentlich sollte ein erster Bericht im Frühjahr vorgelegt werden, inzwischen ist vom Sommer die Rede. Haldenwangs Bundesamt wollte sich mithilfe der 16 Landesämter für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) einen Überblick verschaffen. Aber nur ein paar Dutzend Fälle von Rechtsextremismus innerhalb staatlicher Stellen sind ihm nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR gemeldet worden. Zuletzt hatte Haldenwang im April die Länder noch einmal um Zulieferung gebeten, die bisherigen Zahlen seien weder dem Bundestag noch der Öffentlichkeit zu vermitteln. Sie seien viel zu niedrig.

Selbst aus dem bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen sind es nur zwölf Fälle gewesen, die ans Bundesamt gemeldet wurden, vor allem sogenannte Reichsbürger, wie der Düsseldorfer Innenausschuss unlängst erfuhr. Im öffentlichen Dienst in Deutschland arbeiten mehr als drei Millionen Menschen. Unter ihnen sind 250 000 Polizisten und 170 000 Soldaten, von einer umfassenden Übersicht kann also keine Rede sein.

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Hintergrund sind Vorfälle, die der Verfassungsschutzchef Haldenwang beim Start des Projekts vor Journalisten aufgezählt hatte, wie in der Polizei in Hessen, in Mecklenburg-Vorpommern oder beim Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr. Dies seien vielleicht Einzelfälle, sagte Haldenwang. "Aber aus meiner Wahrnehmung zu viele Einzelfälle, als dass man sie nicht noch einmal in ihrer Gesamtheit betrachten muss, und schauen muss: Gibt es da Netzwerke?"

Ein Extremismus-Check bei allen Staatsdienern sei gar nicht möglich, wenden die Landesämter zur Erklärung ein. Für einen Abgleich aller Personallisten des öffentlichen Diensts, etwa mit den Neonazi- oder Reichsbürgerkarteien des Verfassungsschutzes, gebe es "keine rechtliche Grundlage", sagt Bayerns Verfassungsschutzchef Burkhard Körner. "Auch gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Regelabfrage aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst." Die Zeiten des sogenannten Radikalenerlasses von 1972 sind vorbei, in Bayern zum Beispiel wurde die Praxis der Durchleuchtung aller neu eingestellten Beamten im Dezember 1991 beendet.

"Niemand hat irgendwelche soliden Zahlen", meint deshalb der Verfassungsschutzchef in Thüringen, Stephan Kramer. Ohne Anlass dürfe der Verfassungsschutz Beamte nur dann überprüfen, wenn sie sich um eine höhere Sicherheitsstufe bewerben oder als Privatleute eine Waffenerlaubnis beantragen. Das komme aber selten vor, und so sei man vielfach auf Zufälle angewiesen. Etwa auf couragierte Kollegen, die Vorfälle melden, damit man einen Anlass hat, einen einzelnen Polizisten oder Soldaten zu überprüfen. Nur so könne man entdecken, ob ein Name - theoretisch - vielleicht schon seit Jahren in einer Datei über Neonazis beim Verfassungsschutz stehe.

Jetzt werden dem Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz meist nur solche Vorfälle bekannt, in denen sowieso schon Disziplinarverfahren gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst laufen. Doch auch hier gibt es Unterschiede. Manche Behörden zählen nur die abgeschlossenen Verfahren, nicht alle anfänglichen Verdachtsmomente. "Man kann nur abgeschlossene zählen. Alles andere wäre rechtsstaatlich unfair", sagt der niedersächsische Verfassungsschutzchef Bernhard Witthaut. So kommt Niedersachen auf niedrigere Zahlen als andere Bundesländer. Solche Unterschiede verzerren die Statistik. "Ich bin natürlich interessiert, ein vernünftiges Lagebild zu bekommen", sagt Witthaut. "Aber das sind ungelöste Fragen."

In vielen Ländern gab es juristische Bedenken

Der BfV-Chef Haldenwang hat die Länder darum gebeten, auch Verdachtsfälle und frühere Fälle zu erfassen. In vielen Ländern gab es dagegen Irritation, auch juristische Bedenken. "Das ganze wurde falsch angefangen", sagt ein Amtschef, man hätte früh klären müssen, was überhaupt in ein solches Lagebild gehört und was die Gesetzeslage hergebe. Dem soll jetzt ein Gespräch aller Verfassungsschutzchefs dienen, die am 24. Juni zusammenkommen.

Nordrhein-Westfalen beschreitet seit März einen neuen Weg, "um ein realistisches Bild zu zeichnen", wie der dortige Verfassungsschutzchef Burkhard Freier sagt. Überall bei Polizeibehörden sind behördeninterne Extremismusbeauftragte eingesetzt worden, sie sollen ihr Ohr an der Basis haben, ansprechbar sein, Informationen sammeln. Ihre Arbeit hat aber gerade erst begonnen. Sie sollen jene Beamten registrieren, die mal mit rassistischen Sprüchen auffallen, aber noch nicht fest in der extremistischen Szene verankert sind. Um einen bundesweiten Vergleich zu ermöglichen, müssten andere Länder mitziehen. "Es macht nur Sinn, wenn es einheitlich ist", sagt Amtschef Freier.

Bei der Bundeswehr werden Bewerber seit drei Jahren systematisch vom Militärischen Abschirmdienst auf möglichen Extremismus hin überprüft - auch rechte Tätowierungen können dabei ein Einstellungshindernis sein. Das Bundeskriminalamt dokumentiert ebenfalls sämtliche Tätowierungen bei den Einstellungstests auf "verfassungswidrige oder diskriminierende Aussagen", wie eine Sprecherin mitteilte. Grundsätzlich aber gilt auch für Ärzte bei Militär und Polizei die Schweigepflicht weiterhin als höheres Gut: Sie dürfen auffällige Tattoos von bereits eingestellten Mitarbeitern nicht melden.

© SZ vom 12.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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