Rechtsextreme Parteien:Fusion von DVU und NPD gestoppt - vorerst

Schwere Mängel: Die rechtsextremen Parteien NPD und DVU dürfen sich nach einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht zusammenschließen. Die NPD ist dennoch zuversichtlich.

Die Fusion der rechtsextremen Parteien NPD und DVU ist laut einem Beschluss des Landgerichts München I mit schweren Mängeln behaftet. Per einstweiliger Verfügung untersagte das Gericht dem DVU-Bundesvorstand, den Verschmelzungsvertrag mit der NPD vor einer neuen Urabstimmung unter den Mitgliedern zu unterzeichnen. Damit gaben die Richter einem Antrag von vier DVU-Landesverbänden statt, die sich gegen eine Vereinigung ihrer Partei mit der NPD gestemmt hatten. (AZ: 20 O 25065/10). Die Rechtsextremisten hatten geplant, im Superwahljahr 2011 mit Abstimmungen in sieben Ländern gemeinsam anzutreten.

Der Beschluss wurde bereits Anfang der Woche gefasst, aber erst jetzt veröffentlicht. Das Verfahren hatten die DVU-Landesverbände Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin initiiert. Sie hatten die Rechtmäßigkeit der Urabstimmung der DVU unter ihren etwa 4000 Mitgliedern angezweifelt. Das Landgericht erklärte, bei der Urabstimmung sei der demokratische Ablauf mangelhaft gewesen. Daher müsse sie nochmals stattfinden, bevor der Verschmelzungsvertrag unterzeichnet werden dürfe. Die NPD zeigte sich zuversichtlich, dass die Fusion nicht scheitert. NPD-Sprecher Klaus Beier sagte: "Wir sind guter Dinge, dass die Fusion Bestand haben wird, auch wenn der Weg vielleicht jetzt länger dauert." Der DVU-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Max Branghofer, sagte, die Gerichtsentscheidung erkenne an, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen sei.

Die Urabstimmung musste laut Parteisatzung stattfinden, nachdem die DVU den Zusammenschluss mit der NPD auf ihrem außerordentlichen Bundesparteitag im thüringischen Kirchheim am 12. Dezember beschlossen hatte. Zuvor hatte eine Gruppe um Branghofer den Tagungsort verlassen und mit einer Anfechtung des Parteitages gedroht. Die NPD hatte Anfang November die Vereinigung mit der DVU beschlossen.

Die Zivilkammer sei davon ausgegangen, dass der Vertrag bisher noch nicht unterzeichnet wurde, unterstrich das Gericht. Die Verfügung des Gerichts könnte deshalb zu spät kommen: Der damalige DVU-Vorsitzende Matthias Faust und NPD-Chef Udo Voigt hatten bereits Ende Dezember ihre Unterschriften unter den Vertrag gesetzt.

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