Rechte Gewalt:"Die Betroffenen auf keinen Fall alleine lassen"

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Aggressive Rechtsextreme bei fremdenfeindlichen Kundgebungen am 27. August in Chemnitz (Foto: dpa)

Seit den Kundgebungen in Chemnitz warnen Opferberatungsstellen vor einem bundesweiten Anstieg rassistischer Angriffe. Wie verhält sich richtig, wer Zeuge rechter Gewalt wird?

Interview von Helena Ott

Die Sprechstunden von Opferberatungsstellen sind Seismografen für einen Anstieg an Gewalttaten. Seit den fremdenfeindlichen Kundgebungen in Chemnitz und Köthen meldet der Dachverband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) eine Zunahme von Übergriffen im gesamten Bundesgebiet.

Die Mitarbeiter der Amadeu-Antonio-Stiftung teilen diese Beobachtung. Ihnen zufolge sind die Angriffe seit den Protesten in Chemnitz auch brutaler geworden. Aber wie reagiert man eigentlich als Zeuge richtig? Martin Kesztyüs, Leiter der Opferberatungsstelle "Back-up" in Dortmund, hat sich mit der Frage beschäftigt, was zu tun ist, wenn man einen fremdenfeindlichen Angriff beobachtet.

SZ: Herr Kesztyüs, wie kann man jemandem helfen, der fremdenfeindlich angegriffen wird?

Martin Kesztyüs: Wichtig ist, dass man sofort handelt. Man muss andere Passanten auf die Notsituation aufmerksam machen. Am besten verteilt man konkrete Aufträge, zum Beispiel "Hallo Sie, in der roten Jacke, können Sie die Polizei rufen?" Die Betroffenen auf keinen Fall alleine lassen.

SZ: Sollte man versuchen, dazwischenzugehen?

Das hängt sehr davon ab, wie weit die Situation eskaliert ist und wie viele Angreifer es sind. Klar ist, dass man nie weiter gehen sollte als man sich zutraut. Bloß nicht den Helden spielen. Aber bevor es zu Gewalt kommt, kann man versuchen, den Betroffenen direkt anzusprechen, so als würde man ihn kennen. Man geht auf ihn zu, redet mit ihm und versucht ihn von den Angreifern wegzuführen. Manche Täter schreckt es ab, wenn man sich direkt an die Seite der Betroffenen stellt.

SZ: Auf was sollte ich achten, um später die Ermittlungen zu erleichtern?

Wichtig ist, sich während des Angriffs so viele Details einzuprägen wie möglich. Direkt nach der Tat sollte man ein Gedächtnisprotokoll anfertigen:

  • Wann und wo geschah der Angriff?
  • Wie kam es dazu? Wie ist der Angriff abgelaufen?
  • Wie sahen die Täter aus (besondere Kleidung, Tattoos, Gesichtsmerkmale)?
  • Was genau haben die einzelnen Täter gemacht? Was haben sie dabei geäußert?
  • Gibt es weitere Zeugen?

SZ: Aber man wird doch ohnehin direkt von der Polizei vernommen.

Ja, aber Ermittlungsverfahren können sehr lange dauern. Bis es zu einer Verhandlung kommt, können ein oder zwei Jahre vergehen und vor Gericht ist eine präzise Aussage noch einmal sehr wichtig. Je detailgetreuer die Schilderung, desto glaubhafter wird eine Aussage. Dann hat sie vor Gericht mehr Gewicht.

SZ: Was kann man nach einem Angriff für das Opfer tun?

Man sollte dem Betroffenen nicht von der Seite weichen und konkret fragen, was sie oder er braucht. Ebenso kann es dem Betroffenen guttun, sich etwas vom Überfallort zu entfernen. Aber so, dass man mitbekommt, wenn die Polizei eintrifft. Wichtig ist, dass der Betroffene das Gefühl behält, autonom zu sein, und man ihn zu nichts zwingt und alles mit ihm bespricht, was man tut.

Martin Kesztyüs ist Leiter der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt "Back Up" in Dortmund. (Foto: privat)

SZ: Wie geht es weiter, wenn die Polizei die Aussagen aufgenommen hat?

Falls der Betroffene nicht ins Krankenhaus muss, sollte man fragen, wie er nach Hause kommt. Ihn gegebenenfalls begleiten. Bevor man sich trennt, sollte man ihm die eigene Telefonnummer aufschreiben und ihm den Kontakt zu einer Opferberatungsstelle für rassistische Gewalt im Umkreis heraussuchen. Trotzdem sollte man den Vorfall auch selbst der Beratungsstelle melden, so dass die Mitarbeiter dort versuchen können, über die Polizei Kontakt zum Betroffenen herzustellen und den Übergriff dokumentieren können.

SZ: Welche Hilfe kann eine Opferberatungsstelle bieten?

Wir beraten sowohl Betroffene als auch Zeugen. Wir können Anwälte vermitteln und Betroffene zur Polizei begleiten. Wir beraten zu Entschädigungsansprüchen und der Kostenerstattung vor Gericht. Und wir können den Betroffenen psychosoziale Hilfe vermitteln. Das geht alles auch anonym.

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