Recht:Wo Terroristen den Ermittlern voraus sind

Früher hat man Telefone abgehört, doch das bringt immer weniger. Ermittler interessieren sich vor allem fürs Digitale.

Von Wolfgang Janisch

Natürlich erinnerte Peter Frank an den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz. Doch mehr noch ging es dem Generalbundesanwalt anlässlich eines Presse-Empfangs in Karlsruhe darum, die Gesamtentwicklung des islamistischen Terrorismus aufzuzeigen. In Zahlen stellt sich das so dar: Im Zusammenhang mit Syrien und Irak hat die Bundesanwaltschaft Anfang 2014 fünf Verfahren geführt - inzwischen sind es etwa 140 Verfahren gegen circa 200 Beschuldigte.

Ein Verfahren hob er besonders hervor, erklärtermaßen in strategischer Absicht. Im September hoben die Ermittler eine mutmaßliche Schläferzelle des "Islamischen Staates" aus - mit großem Aufwand, weil man die Kommunikation des verdächtigen Trios kaum habe überwachen können. Die Bundesanwälte sind Opfer der technischen Entwicklung geworden: Weil Verdächtige kaum noch zum Telefon greifen und stattdessen verschlüsselt im Netz kommunizieren, können die Ermittler mit einem richterlichen Beschluss zur Überwachung der Telekommunikation (TKÜ) wenig ausrichten. Und für das Abhören der Kommunikation über Computer und Internet - die sogenannte Quellen-TKÜ - gibt es für die Ermittler derzeit keine Rechtsgrundlage. Frank dringt deshalb seit einiger Zeit darauf, die rechtlichen Grundlagen nachzubessern. Es gehe ausschließlich darum, bei schweren Straftaten die Telekommunikation wieder effektiv überwachen zu können - so wie früher, mehr nicht.

Politisch scheint diese Nachbesserung zwar beschlossene Sache zu sein: Noch in dieser Wahlperiode will das Bundesjustizministerium "einen Vorschlag für eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügende Klarstellung der Zulässigkeit der Quellen-TKÜ im Ermittlungsverfahren unterbreiten", heißt es in einer gemeinsamen Protokollerklärung von Innen- und Justizministerium vom 14. Dezember. Kompliziert ist die Sache aber in technischer Hinsicht. Denn für eine Quellen-TKÜ muss der Computer mit einer Abhörsoftware infiltriert werden - die aber nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs die Gefahr birgt, dass nicht nur die laufende Kommunikation etwa aus einem Messenger mitgeschnitten wird, sondern auch auf andere Inhalte auf der Festplatte zugegriffen wird. Dies aber wäre dann so eine Art Online-Durchsuchung. Und die ist laut Bundesverfassungsgericht nur mit sehr viel engeren Voraussetzungen als eine TKÜ erlaubt.

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