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Recht:Preiserhöhung für Gas und Strom nicht immer rechtens

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Hannover (dpa/tmn) - Auch wenn die Nebenkosten angesichts der aktuellen Lage steigen werden, müssen Verbraucher nicht automatisch jede Preiserhöhung des Gas- und Stromanbieters akzeptieren. Sie können Widerspruch einlegen. Darauf verweist die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Oftmals enthalte das entsprechende Informationsschreiben Fehler oder sei sogar ungültig. Es kann sich lohnen, das Mitteilungsschreiben auf diese Punkte zu prüfen:

Anbieter müssen rechtzeitig informieren

Widersprich einlegen bei Zweifeln

© dpa-infocom, dpa:220720-99-92032/2

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