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Recht - Goslar:Experten fordern Änderung des Haftungsrechts für E-Scooter

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Goslar (dpa) - Zum Auftakt des Verkehrsgerichtstages haben Experten eine Änderung des Haftungsrechtes etwa bei E-Scootern gefordert. Die Unterscheidung zwischen Fahrzeugen, die schneller und langsamer als 20 Kilometer pro Stunde fahren, müsse überdacht werden, sagte der Präsident des Kongresses, Ansgar Staudinger, bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Goslar. Neben E-Scootern werden auch andere Fahrzeuge durch das Haftungsrecht derzeit anders als etwa Autos beurteilt.

Dazu gehören unter anderem elektrische Krankenfahrstühle oder teilweise auch Traktoren. Denn Fahrer oder Halter von Fahrzeugen, die baulich bedingt nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können, haften bei einem Unfall derzeit nicht. Es sei denn, ihnen kann mindestens eine Teilschuld an dem Unfall nachgewiesen werden. Diese Regelung passe nicht mehr in die Zeit, sagte Staudinger. Sie spiegele nicht mehr die Entwicklung des Verkehrs wider.

Der Automobilclub von Deutschland sprach sich in einer Mitteilung dafür aus, "dass die Gefährdungshaftung für diese Fahrzeugkategorien mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde vorgeschrieben werden muss". Die derzeitige Regelung benachteilige Geschädigte. Zudem forderte der Club, Polizei und Ordnungsbehörden personell besser auszustatten, um Verkehrsverstöße etwa von E-Scooter-Fahrern besser ahnden zu können. Zukünftig sei zudem auch eine Versicherungspflicht für diese Scooter denkbar.

Der Verkehrsgerichtstag ist am Mittwoch in Goslar gestartet. In diesem Jahr nehmen 1211 Teilnehmer aus rund zwölf europäischen Ländern teil. "Mit so vielen Teilnehmern haben wir in der Urlaubszeit nicht gerechnet", sagte Staudinger. Der Kongress wurde wegen der Pandemie kurzfristig aus dem Januar in den August verschoben. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland.

Traditionell werden in einem der sieben Arbeitskreise auch Schifffahrtsthemen besprochen. In den kommenden Jahren sollen zusätzlich Luft- und Bahnverkehrsthemen berücksichtigt werden, kündigte Staudinger an. Der Kongress endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Besonders im Fokus stehen beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag unter anderem auch die Themen Radverkehrssicherheit und Cannabis im Straßenverkehr. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub schloss sich etwa der Forderung mehrerer Fachleute an, wonach Fahrräder im Straßenverkehr mehr Platz erhalten sollen. Zudem brauche es durchgängige Radwegenetze, teilte der Fahrradclub am Mittwoch mit.

Der Deutsche Hanfverband schloss sich am Mittwoch Forderungen nach einem neuen, höheren THC-Grenzwert an. Der derzeit geltende Wert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut habe nichts mit einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Konsumenten zu tun. Das Thema wurde vor dem Hintergrund der möglichen Freigabe von Cannabis bereits im Vorfeld diskutiert. THC ist der psychoaktive Wirkstoff in Cannabis. Der Besitz, Kauf und Handel von THC-haltigen Cannabisprodukten ist in Deutschland bisher verboten. Das könnte sich durch geplante Gesetzesänderungen in den kommenden Jahren ändern.

© dpa-infocom, dpa:220816-99-409027/3

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