Süddeutsche Zeitung

Urteil zu Ellwangen:Gericht gibt klagendem Flüchtling teilweise recht

Der Mann hatte gegen unverhältnismäßige Polizeigewalt bei einer nächtlichen Razzia in einem Flüchtlingsheim geklagt. In einem entscheidenden anderen Punkt wiesen die Richter seine Klage ab.

Die Klage eines Flüchtlings gegen das Land Baden-Württemberg wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt ist teilweise erfolgreich (Az.: 1 K 9602/18). So hat das Gericht in einer Entscheidung am Freitag erklärt, dass die "Personenfeststellung, das Betreten und Durchsuchen des Zimmers des Klägers, das Durchsuchen und das Festsetzen des Klägers unter Anlegen von Einmal-Handschließen", rechtswidrig gewesen sei, wie es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart hieß.

Die Maßnahmen der Polizei bei der Razzia in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen im Mai 2018 seien unverhältnismäßig gewesen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie stellten fest, dass das Zimmer von Alassa M. in der Flüchtlingsunterkunft für sie keine Wohnung im Sinne des Grundgesetzes darstelle. Der Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht sei dennoch "nicht angemessen" gewesen. Dabei habe das Gericht auch berücksichtigt, dass die Polizei das Zimmer des Mannes um 5.19 Uhr und damit nachts betreten habe.

Die Klage von M. gegen die polizeilichen Maßnahmen bei seiner Abschiebung im Juni 2018 hatte dagegen keinen Erfolg. Auch hier war die Polizei in das Zimmer des 31-jährigen Flüchtlings gekommen und hatte ihn später mit Gewalt in ein Polizeiauto gebracht. Diese Maßnahmen waren aus Sicht des Gerichts "zur Durchsetzung der Ausreisepflicht gerechtfertigt". Lediglich das zeitweise Einbehalten des Geldbeutels des Mannes rügten die Richter in ihrer Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Missglückter Abschiebeversuch als Ursache

In einer mündlichen Verhandlung hatten am Donnerstag der Kläger und als Zeugen an den Einsätzen beteiligte Polizisten ihre Eindrücke der beiden Einsätze geschildert.

Anlass der Razzia war ein missglückter Versuch, einen anderen Flüchtling abzuschieben: Zwei Streifenwagen waren am 30. April 2018 um 2.30 Uhr morgens in die LEA gekommen, um einen jungen Mann aus Togo abzuholen, als sich bis zu 150 Asylbewerber mit ihm solidarisierten.

Die Bewohner umringten den Streifenwagen und forderten die Freilassung des 23-Jährigen, woraufhin die Beamten diesen aussteigen ließen - um eine Eskalation zu vermeiden, wie das Polizeipräsidium erklärte. Zu Gewalt kam es in jener Nacht nicht, die Beamten sprachen jedoch anschließend davon, dass sie die Situation als "extrem aggressiv und gewaltbereit" empfunden hätten. Nach Angaben der Polizei wurde bei dem Einsatz ein Streifenwagen durch Faustschläge beschädigt.

Der heute teils erfolgreiche Kläger war nach den Vorfällen als ein Sprecher der Bewohner aufgetreten. Im Juni 2018 war er nach Italien abgeschoben worden, weil er dort die Grenzen zur EU übertreten hatte. Im Dezember des Jahres kehrte er allerdings nach Deutschland zurück.

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