Rauchverbot:Qualmfrei essen und trinken

In manchen Bundesländern ist ab morgen das Rauchen in vielen Gaststätten, Behörden und Schulen untersagt. Andere Länder ziehen nach. Eine Übersicht.

Elmar Jung

Das lang umstrittene Rauchverbot tritt in vier Bundesländern an diesem Mittwoch, dem 1. August, in Kraft. In Baden-Württemberg und Niedersachsen ist das Qualmen in Gaststätten, Landesbehörden, Schulen und Krankenhäusern verboten. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verbannen die Zigarette zunächst aus Behörden, Kliniken und Schulen.

Raucher müssen ab Mittwoch in vielen Gaststätten draußen bleiben, AP

Raucher müssen ab Mittwoch in vielen Gaststätten vor die Tür.

(Foto: Foto: AP)

Gaststätten sind in Mecklenburg-Vorpommern erst vom 1. Januar an betroffen, in Sachsen-Anhalt gibt es für diesen Bereich noch keine Regelung. Im neuen Jahr müssen sich Raucher auch in den meisten anderen Ländern auf strengere Gesetze einstellen. Die Regelungen sind von Land zu Land unterschiedlich.

Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen wollen das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen zulassen. Feine Unterschiede sind aber auch hier auszumachen.

So hat Hessen eine Klausel in seinen Gesetzentwurf einfließen lassen, wonach das Rauchverbot erneut überprüft wird, sollten eines Tages technische Neuerungen ein Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern im selben Raum ohne Beeinträchtigung der Gesundheit ermöglichen.

Sechzehn Bundesländer, sechzehn Regelungen

Sechzehn Bundesländer mit sechzehn unterschiedlichen Regelungen sind Ergebnis eines Treffens der Ministerpräsidenten, das am 22. März in Berlin stattfand, und bei dem sich die Länderchefs nicht auf ein einheitliches Rauchverbot einigen konnten. Konsens herrschte lediglich darüber, dass man sich in Details nicht einig war.

Einige Bundesländer wollten ein komplettes Verbot mit Ausnahmen lediglich für vollständig abgetrennte Räume. Eine Linie, wie sie auch die Gesundheitsminister empfehlen und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, unablässig propagiert.

Andere, wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, hatten Extrawünsche: Festzelte und "Wasserpfeifenstuben" sollen vom Rauchverbot ausgenommen werden. Saarlands Ministerpräsident Peter Müller will gar prüfen lassen, ob man es den Gastwirten nicht selbst überlassen könne, ihre Lokale zu Raucherkneipen zu erklären. Man lässt sich hier Zeit. Ein erster Gesetzentwurf soll dem Landtag nach der Sommerpause vorgelegt werden. "Das ist der Vorteil des Föderalismus, dass wir eine fürs Bundesland passende Regelung treffen können", sagte der Sprecher der saarländischen CDU-Landtagsfraktion, Markus Frank.

Uneinigkeit besteht auch innerhalb der einzelnen Landesregierungen. Vor allem die Gesundheitsminister der Länder vertraten oft eine wesentlich härtere Linie als ihre Regierungschefs. In Kiel kam es zwischen CDU und SPD zu einem handfesten Koalitionskrach, weil die Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) beharrlich für ein ausnahmsloses Rauchverbot mit Strafen von bis zu 5000 Euro eintrat.

Raucherreservat Landgasthof

Die Christdemokraten wollten hingegen Kneipen und Landgasthöfe als Raucherreservate erhalten. Ein ähnliches Bild in Sachsen-Anhalt: Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) kann sich Raucherlizenzen für einzelne Eckkneipen durchaus vorstellen, die Gesundheitsministerin Gerlinde Kuppe (SPD) aber nicht.

Mit Blick auf den Gesetzesdschungel forderte das Bundesgesundheitsministerium den Verzicht auf die zahlreichen Ausnahmebestimmungen. "Am Ende aller Bemühungen muss stehen, dass wir in Deutschland eine möglichst einheitliche Regelung haben", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD).

Laut einer Forsa-Umfrage würden 55 Prozent der Bürger befürworten, dass das Rauchverbot bundesweit durchgesetzt wird. 83 Prozent der Raucher sind entschlossen, die Verbote zu akzeptieren.

Ein einheitliches Rauchverbot existiert lediglich in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Gesundheitsexperten sind jedoch davon überzeugt, dass ein länderübergreifender Schutz der Nichtraucher möglich ist, beispielsweise über die Arbeitsstättenverordnung, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz regelt.

Nach wie vor scheitert ein bundesweites Rauchverbot am Widerstand der Länder. Eine einheitliche Regelung ist in weiter Ferne. Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) nimmt das gelassen. Am Rande des Treffens der Ministerpräsidenten im März zeigte er sich davon überzeugt, dass es in einigen Jahren nirgendwo mehr eine Ausnahme geben werde.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: