Baden-WürttembergAn vielen Orten im Freien darf seit heute nicht mehr geraucht werden

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Ein Hinweisschild informiert in einem Freibad in Stuttgart über das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg.
Ein Hinweisschild informiert in einem Freibad in Stuttgart über das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg.
Bernd Weißbrod/dpa
  • Seit diesem Montag gilt in Baden-Württemberg ein strengeres Nichtraucherschutzgesetz mit Rauchverboten auf Spielplätzen, an Haltestellen und in Freibädern.
  • Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen unter die neuen Regeln, selbst wenn sie keinen Tabak oder Nikotin enthalten.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 200 Euro beim ersten Mal und bis zu 500 Euro bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres.
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In Baden-Württemberg tritt ein strengeres Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Auch Vapes und Shishas sind betroffen.

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Wer raucht, muss sich in Baden-Württemberg seit diesem Montag an strengere Regeln halten. Am 1. Juni ist im Südwesten ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Das sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So darf auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos und Freizeitparks nicht mehr geraucht werden. In Freibädern, Zoos und Freizeitparks können aber Raucherzonen eingerichtet werden, sofern diese etwas abseits ausgewiesen werden. Auf Schulhöfen gibt es dagegen keine Raucherzonen mehr. Raucherzimmer in Behörden sind ebenfalls tabu.

Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln – und zwar auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Grund wird in der Gesetzesbegründung genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.

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Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsah, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden.

Bierzelte sind von der neuen Regel ausgenommen. Ein Bürgerforum, das die Entstehung des Gesetzes begleitet hatte, hatte sich eigentlich klar für Rauch- und Dampfverbote in Bier-, Wein- und Festzelten ausgesprochen. Schutzbedürftige Menschen seien auch dort schutzbedürftig. Die Landesregierung folgte der Empfehlung aber nicht, weil Ereignisse wie Festivals in der Regel auf einen kurzen Zeitraum begrenzt seien. Im Vordergrund stehe weniger das gesellige Zusammensein als der Eventcharakter.

Rauchern drohen hohe Strafen

Wer sich nicht an die neuen Verbote hält, muss sich auf Bußgelder einstellen. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines Jahres noch einmal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig. Halten sich Betreiber nicht an die besonderen Regeln etwa für Raucherkneipen, dann drohen ihnen Strafen bis zu 3330 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 6500 Euro.

Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Betreiber betroffener Einrichtungen zuständig. Im Stuttgarter Zoo Wilhelma ist man dem Gesetz schon zuvorgekommen. Dort ist einem Sprecher zufolge bereits seit Anfang März Rauchen nur noch in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Diese lägen bewusst nicht in der Nähe von Spielplätzen oder Restaurants und seien von überall im Park innerhalb von fünf bis zehn Minuten Gehzeit erreichbar. Die Mitarbeiter des Zoos seien angehalten, Raucher darauf hinzuweisen, dass sie nur dort rauchen dürfen. Es habe zu diesem Thema bislang keine größeren Konflikte gegeben.

An den Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Stuttgart sollen nach Angaben der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) alle Haltestellen von Anfang Juni an mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet sein. An Straßenbahnhaltestellen kontrolliere der Sicherheitsdienst der SSB das neue Verbot, an Bushaltestellen sei die Stadt Stuttgart zuständig, sagte eine SSB-Sprecherin. In den Stuttgarter Freibädern haben die Betreiber Raucherzonen eingerichtet, ebenso in den Freibädern in Karlsruhe.

Passivrauchen erhöht Risiko für Lungenkrebs und Schlaganfall um 20 bis 30 Prozent

An gesundheitlichen Folgen des Rauchens starben in Deutschland im Jahr 2023 etwa 131 000 Menschen – dies entspricht laut dem Tabakatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in etwa jedem siebten Todesfall (13,7 Prozent). In Baden-Württemberg ist den Angaben zufolge mehr als jeder zehnte Todesfall auf Rauchen zurückzuführen.

Der beim Passivrauchen inhalierte Rauch enthält dieselben Substanzen wie der beim aktiven Rauchen inhalierte Rauch, erklärt das DKFZ. Passivrauchen erhöhe etwa das Risiko für Lungenkrebs und Schlaganfall um 20 bis 30 Prozent. Kinder sind demnach besonders gefährdet.

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