Dass Raser wegen Mordes verurteilt werden können, wenn sie bei illegalen Autorennen einen Menschen zu Tode fahren, war die Antwort des Bundesgerichtshof (BGH) auf die lebensverachtende Gleichgültigkeit eines jungen Mannes in einem ganz konkreten Fall. Zugleich hatte der BGH aber eindringlich davor gewarnt, die Mordanklage zum Standard zu erheben. Denn bei solchen Rennen, bei denen eigentlich jeder selbst heil davonkommen will, wird Vorsatz nur in Ausnahmefällen nachweisbar sein.
Deshalb ist es richtig, dass die Staatsanwalt Frankfurt auf der Grundlage neuer Erkenntnisse ihren Mordvorwurf gegen die drei Raser von der A 66 fallen gelassen hat. Mord ist kein Reserveparagraf für all jene Fälle, in denen wir aus Wut und Empörung den Tätern die Höchststrafe an den Hals wünschen. Strafrecht ist an strenge Regeln und präzise Voraussetzungen gebunden, gerade weil der Zorn ein schlechter Ratgeber ist.
Trotzdem ist es richtig, solche Täter hart zu bestrafen - was mit den vor einiger Zeit verschärften Gesetzen durchaus möglich ist. Die Höchststrafe für illegale Rennen mit Todesfolge liegt bei zehn Jahren. Über die abschreckende Wirkung hoher Strafen sollte man sich freilich keine Illusionen machen. Wirklich helfen kann allein das konsequente Vorgehen der Polizei gegen lokale Raserszenen - mit scharfen Kontrollen und, wo möglich, der Beschlagnahme der aufgemotzten Autos. Allzu schwer zu entdecken sind sie ja nicht.