Raserunfälle:Rasendes Unrecht, verschleppte Reformen

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Wann ist die Tötung im Straßenverkehr ein Mord? Gerade weil das nicht leicht zu klären ist, muss das Strafrecht überarbeitet werden.

Kolumne von Heribert Prantl

Ein Mensch, der im Straßenverkehr einen anderen Menschen tötet, entspricht nicht dem klassischen Bild von einem Mörder. Was aber ist, wenn er rast wie ein Irrer? Wenn er Dutzende rote Ampeln überfährt, weil er sich mit seinem Kumpel ein Rennen liefert? Wenn er über Verkehrsinseln und Sperrflächen fährt? Was ist, wenn er sein Auto auf die Gegenfahrbahn lenkt, um der Polizei zu entkommen? Wenn er eine Frontalkollision in Kauf nimmt? Was ist, wenn er bei seiner Raserei Menschen tötet und andere schwer verletzt?

Jahrzehntelang gab es eine Privilegierung solcher Kriminalität im Straßenverkehr. Es war üblich, auch rücksichtslosestes Verhalten zu fahrlässigem Tun zu verharmlosen. Tötung im Straßenverkehr wurde bagatellisiert. Es gab im Straßenverkehr ein Rohheitsprivileg. Dummdreistes Argumentieren des Rasers hatte Erfolg: Mit der sturen Einlassung, er habe nie und nimmer mit einem tödlichen Unfall gerechnet, konnte der Raser sich vor einer Bestrafung wegen vorsätzlicher Tötung retten - in eine Bestrafung wegen bloßer Fahrlässigkeit; Höchststrafe war dann fünf Jahre statt lebenslang. So war das; aber so ist das nicht mehr.

Die deutschen Staatsanwälte und Richter greifen anders und härter zu: Sie behandeln seit einiger Zeit die Straße als einen Tatort wie jeden anderen und reden immer öfter nicht mehr von fahrlässiger Tötung, sondern von - Mord. Die öffentliche Diskussion darüber ist (zum Beispiel nach einem Fall vor einer Woche in München) so laut und heftig, wie sie schon lang bei keinem strafrechtlichen Problem mehr war. Das ist verständlich, denn bei Mord fühlt sich fast jeder als Sachverständiger, auch wenn er kein Jurist ist, kein Kriminologe und kein Kriminalist; schließlich hat er Dutzende Krimis gelesen und kann fast jeden Tag einen im Fernsehen sehen.

Es gibt daher viele Millionen Sachverständige für Mord in Deutschland. Die meisten verbinden Mord fälschlicherweise mit Beschreibungen wie "Absicht"; so lernt man es halt in Film und Fernsehen. Und wenn es um Mordwerkzeuge geht, denkt man an Schuss- und Schlagwaffen, an Axt und Beil, an Gift, Stemmeisen und Kampfhunde. Autos als Mordwaffen in ansonsten alltäglichen Situationen kommen in Krimis bisher kaum vor; im Alltag der Großstädte schon: In Hamburg stahl der Täter, der keinen Führerschein hatte, aber 1,73 Promille, ein Taxi, floh mit irrwitziger Geschwindigkeit vor der Polizei, rammte dabei ein anderes Taxi: ein Toter, zwei Schwerverletzte. In Berlin lieferten sich zwei Raser auf dem Ku'damm ein Rennen: ein Toter. In München entzog sich der Fahrer in rasender Fahrt einer Verkehrskontrolle, überfuhr rote Ampeln, lenkte sein Auto wie ein Geisterfahrer auf den Gegenspuren im Gegenverkehr: ein Toter, drei Verletzte. Der Täter - ein Mörder? Oder nur einer, der fahrlässig getötet hat? Dann wäre eine solche Tötung im Straßenverkehr nur so etwas wie die Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos.

Zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz liegt in diesen Fällen eine massive Veränderung des Strafrahmens: entweder Geldstrafe oder maximal fünf Jahre Gefängnis einerseits - oder lebenslange Haft andererseits. Das ist rechtsstaatlich bedenklich, weil es keinen Raum für Differenzierungen gibt. Alle Reformversuche sind bisher gescheitert. Zuletzt wurden sie in der vergangenen Legislaturperiode von der CSU verhindert.

Kaum jemand hat etwas dagegen, dass Raser hart bestraft werden - aber man will sie nicht als Mörder sehen

Das Bild davon, wer ein Mörder ist, wie so einer ausschaut und was so einen kennzeichnet, ist vorgeprägt: erstens von den Nazis; zweitens vom Fernsehen. Im einschlägigen Paragrafen, es ist der Mordparagraf 211 des Strafgesetzbuchs, findet sich die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nationalsozialisten vorgestellt haben; der Paragraf stammt aus dem Jahr 1941. Er beschreibt Tätertypen und nennt ihre Merkmale, die man sehr beliebig ausdeuten und ausbeuten kann: "heimtückisch" ist eine dieser Vokabeln, oder "aus niedrigen Beweggründen". "Der Mörder" (nicht der Mord!) so heißt es immer noch im Mordparagrafen, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Der Strafrechtler Thomas Fischer hat daher formuliert, der Paragraf habe eine "braune Schleimspur". Das ist das eine.

Das andere: Film und Fernsehen haben lange eine Vorstellung wie folgt vermittelt: Kriminalität entsteht nicht in der Gesellschaft, sie wird ihr vielmehr von außen angetan. Das Spektakuläre, Angstmachende wurde vergröbert und vergrößert, der soziale Kontext, die Bedingungen und Folgen von Straftaten weitgehend ausgeblendet. Das prägte das Bild vom Mörder. Er war der Prototyp des Rechtsbrechers. Da passte und passt der Raser nicht dazu. Das spürt man in der aktuellen Diskussion: Kaum jemand hat etwas gegen harte Bestrafung der kriminellen Raser. Man will sie aber nicht als "Mörder" bestraft sehen.

Der Mordparagraf ist reformbedürftig. Das steht seit Jahrzehnten in allen Lehrbüchern. Passiert ist nichts. 1980, auf dem 53. Deutschen Juristentag in Berlin, hat der Freiburger Strafrechtsprofessor Albin Eser in seinem Gutachten am Tötungsstrafrecht kein gutes Haar gelassen. Alle applaudierten, aber das Gutachten verschwand in der Versenkung. Der Deutsche Anwaltverein hat vor fünf Jahren einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem es statt Mord und Totschlag einen einzigen umfassenden Straftatbestand der kriminellen Tötung eines Menschen gibt, mit Strafen bis hin zu lebenslang.

Dieser Gesetzentwurf gibt die Starrheit des bisherigen Rechts auf. Würde er Gesetz, wären auch die Verrenkungen nicht mehr notwendig, die Juristen jetzt zum Beispiel beim sogenannten Haustyrannenmord machen müssen, denn: "Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft." Also lebenslange Strafe für eine Frau, die von ihrem Mann, einem Koloss, jahrelang grün und blau geschlagen wurde? Sie hatte Angst, dass er im Suff nicht nur sie, sondern auch das Kind traktiert. Sie hat ihn im Schlaf mit dem Messer umgebracht. Im Schlaf - das ist Heimtücke. Heimtücke ist Mord. Und Mord heißt lebenslang. Die Gerichte haben zirkusreife Rechtsakrobatik gemacht, um diese Folge zu vermeiden. Darf ein Gesetz eine gerechte Rechtsfolge so erschweren?

Die Reform des Tötungsstrafrechts ist dringend notwendig. Es muss dem Einzelfall besser gerecht werden.

© SZ vom 23.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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