RAF-Terroristen in Stammheim:Minutiös geplante Suizide

Die 400 Polizeifotos von der Todesnacht in Stammheim sind aufschlussreiche Dokumente - doch Zweifel an den Suiziden Baaders, Ensslins und Raspes schüren sie nicht.

Von Bernd Dörries und Helmut Kerscher

Als sich 2007 der Deutsche Herbst zum dreißigsten Mal jährte, da hofften viele Historiker, dass nun einige Akten zur RAF geöffnet würden, die bis dahin unzugänglich waren. Dreißig Jahre, diesen zeitlichen Abstand hat der Gesetzgeber für sensible Vorgänge vorgeschrieben, bevor sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen.

RAF-Terroristen in Stammheim: Was geschah hinter diesen Mauern? Mehr als 30 Jahre nach dem Tod der RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe sind Bilder von deren Zellen aufgetaucht.

Was geschah hinter diesen Mauern? Mehr als 30 Jahre nach dem Tod der RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe sind Bilder von deren Zellen aufgetaucht.

(Foto: Foto: AP)

Sind die Betroffenen noch am Leben, muss nach deren Tod zusätzlich eine Frist von mindestens zehn Jahren eingehalten werden. "Nur ein toter Betroffener ist ein guter Betroffener", sagen Archivare deshalb, wenn sie unter sich sind. Das Jahr 2007 verstrich, und viele RAF-Akten blieben weiter geschlossen.

Es gibt wohl nicht viele Dokumente, die von den Behörden über Jahrzehnte so erfolgreich geheim gehalten wurden, wie die 56 Bände zu den Ermittlungen des Todes von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Auch mehr als dreißig Jahre nach deren Tod, so die Behörden, hätten die Verstorbenen ein Recht auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte. Der Aktendeckel blieb geschlossen. Es war der Zufall, der ihn öffnete.

Bei Ausräumen des Kellers eines verstorbenen Polizeifotografen fand sich in der vergangenen Woche ein Koffer mit 400 Aufnahmen, die am 18.Oktober 1977 in Stammheim gemacht wurden: Baader, Ensslin und Raspe tot in ihren Zellen und bei der Obduktion. Fotos der Notoperation von Irmgard Möller, die als Einzige die Nacht überlebte und bis heute davon redet, dass der Staat die RAF-Häftlinge umgebracht habe.

Das Todesermittlungsverfahren kam zu einem anderen Schluss: Selbstmord. Von diesem Ergebnis ist auch Rainer Christ, Staatsanwalt bei den RAF-Prozessen, nun "mehr den je" überzeugt.

Die Fotos sind nach Angaben der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Abzüge von Fotos, die auch in den Ermittlungsakten zu finden sind. Es ist aber nicht das erste Mal, dass Fotos der Getöteten zu sehen sind: Der heutige Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger zeigt in seinem Buch beispielsweise die Leichen von Baader und Ensslin.

Unter den 400 jetzt aufgetauchten Bildern ist auch eines von der Pistole, mit der sich Raspe erschoss. Es ist ein Bild zur Frage, wie die Terroristen ihre zeitgleichen Selbstmorde minutiös planen konnten, ohne dass der Staat davon etwas ahnte. Der damalige Gefängnisdirektor Hans Nusser beteuert, man habe von den Plänen nichts mitbekommen. Dass die Akten zu den Todesermittlungen bis heute geschlossen sind und die Gefangenenakten aus der JVA Stammheim ganz verschwunden sind, trägt aus Sicht mancher aber nicht unbedingt zu Glaubwürdigkeit des Staates bei.

Der Ablauf der Selbstmorde selbst ist heute weitgehend unstrittig. Jan-Carl Raspe hatte kurz nach Mitternacht als Erster von der Befreiung der Landshut-Geiseln erfahren. Er verständigte Baader, Ensslin und Möller. Letztere wurde am Morgen schwer verletzt mit zahlreichen Stichwunden in der Herzgegend gefunden, die sie sich wohl mit einem Besteckmesser zugefügt hatte.

Abgehört in der Todesnacht?

Auch Raspe lebte um 7.41 Uhr noch, erlag aber in einem Krankenhaus den Schussverletzungen. Er und Baader hatten sich mit Pistolen erschossen, Ensslin hatte sich kurz nach Mitternacht mit einem Elektrokabel am Gitter ihres Zellenfensters aufgehängt.

Die Waffen und andere Kommunikationsanlagen waren von Mitarbeitern der Anwaltskanzlei Croissant in das Gefängnis geschmuggelt worden. Was welche Behörden über die geplanten Selbsttötungen wussten, ist bis heute nicht völlig aufgeklärt. Fest steht, dass die Gefangenen in den Wochen vor dem 18. Oktober gegenüber mehreren Beamten Todesandeutungen geäußert hatten.

Im September 2007 sprachen die Journalisten Stefan Aust und Helmar Büchel von "starken Indizien", dass die vier Gefangenen von Behörden während der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer umfassend abgehört wurden. Sieben Zellen seien damals verwanzt worden. Möglicherweise seien die Häftlinge auch in der Todesnacht abgehört worden.

Beweisen ließ sich diese These nicht. Was nicht ausschließt, dass der Bundesnachrichtendienst oder das Bundeskriminalamt über Abhöranlagen mit dabei waren. Die Bundesanwaltschaft, die auch jetzt wieder als mögliche Mitwisserin genannt wird, hat die Stammheim-Akten längst an das Bundesarchiv in Koblenz abgegeben.

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