RAF: Mord an Siegfried Buback:Sagen, wie es wirklich war

Wer war beim Mord an Generalbundesanwalt Buback dabei? Wer hat geschossen? Nur wenn Verena Becker ihr Schweigen bricht, kann die Tat aufgeklärt werden.

Hans Leyendecker

Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern gibt es immer noch zwei große Fragen: Wer war bei der Tat dabei? Wer hat geschossen?

Zwar sind einige der RAF-Terroristen wegen dieses Anschlags zu lebenslanger Haft verurteilt worden, doch man weiß nicht so genau, wer von ihnen was getan hat. Die Merkwürdigkeit, dass es zwar verurteilte Mörder, aber keine wirklich aufgeklärten Morde gibt, gehört zur Geschichte der RAF und zur juristischen Aufarbeitung der Verbrechen.

Wer den Finger am Abzug hatte, war fast egal. Die Justiz wollte die Verfahren rasch und effektiv bewältigen und die Angeklagten wollten keine Unterscheidung zwischen Helfern und Vollstreckern: Alle waren Mittäter. Nun soll der ehemaligen Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Buback der Prozess gemacht werden.

Sie soll Mittäterin gewesen sein, obwohl sie nach den Feststellungen der Ermittler mit der eigentlichen Tatausführung nichts zu tun gehabt hat. Sie soll die Mörder im Vorfeld unterstützt und nachher Bekennerschreiben verschickt haben. Aus vielen Gründen wird es ein schwieriger Prozess werden, der vermutlich am Ende die Erwartungen des Publikums enttäuschen wird. Wird Verena Becker das Schweigen brechen und sagen, wer damals wirklich dabei war?

Das Recht zu schweigen

Im April 2007 hatte sie in Zusammenhang mit dem Fall Buback notiert: "Was will ich erreichen?...Sagen, wie es wirklich ist?" Auch hat sie sich schriftlich die Frage gestellt: "Ist es mein Täterwissen?"

Es ist ein Ärgernis, dass der einstmals harte Kern der RAF immer noch Sekte spielt und sich an ein vor Jahrzehnten selbst auferlegtes Schweigegelübde hält. Es wäre gut, wenn Becker sagen würde, wie es wirklich war. Aber sie ist in diesem Prozess die Angeklagte und hat deshalb das Recht zu schweigen.

Überdies hat die Bundesanwaltschaft in einem Anflug von Rechthaberei die Chance vertan, eine lange Zeit überhitzt geführte Debatte abkühlen zu lassen. Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2009 nicht nur den Haftbefehl gegen die ehemalige Terroristin aufgehoben, sondern auch den im Haftbefehl formulierten Tatverdacht korrigiert.

Mittäterschaft oder Beihilfe?

Die Richter gingen nicht mehr, wie zuvor die Bundesanwaltschaft, von Mittäterschaft, sondern von Beihilfe aus. Das macht schon einen gewissen Unterschied. Die Bundesanwaltschaft aber beharrt auf der Mittäterschaft.

Ein Mord muss gesühnt werden; aber ist Sühne in diesem Fall überhaupt noch möglich? Becker ist wegen anderen Terror-Taten zu lebenslanger Haft verurteilt worden; die Strafe ist vollstreckt worden.

Das gegen sie schon seinerzeit eingeleitete Verfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 von der Bundesanwaltschaft eingestellt, weil man die lebenslange Verurteilung wegen der anderen Terror-Taten für ausreichend hielt. Auch im Fall einer neuerlichen Verurteilung ist daher zweifelhaft, ob eine Haftstrafe vollstreckt werden wird.

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