Das Gericht sprach Klump schuldig wegen Beihilfe zum versuchten Mord in 32 Fällen. Die Richter folgten in ihrem Urteil dem Antrag der Bundesanwaltschaft.
Klump hatte Kenntnis von einem Anschlag auf einen Reisebus am 23. Dezember 1991 in Budapest, der jüdischen Auswanderern galt. Die Bundesanwaltschaft warf ihr vor, sie habe für die Vorbereitung dieser Tat Wohnungen angemietet.
In die Strafe wurde eine frühere Verurteilung zu neun Jahren Haft wegen eines versuchten Anschlages auf einen Nato-Stützpunkt im spanischen Rota im Jahr 1988 mit einbezogen. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt, aber eine geringere Strafe als die Anklagebehörde gefordert. Klump bestritt jede Beteiligung an dem Anschlag, räumte aber ein, dass sie davon gewusst habe.
Bei dem Anschlag waren sechs Menschen verletzt worden. Die ferngezündete Bombe war wenige Sekunden zu früh detoniert. Deshalb war nicht der Bus der Auswanderer, sondern ein voraus fahrendes Begleitfahrzeug der ungarischen Polizei getroffen worden. Zwei Polizisten erlitten schwerste Verletzungen, vier Businsassen wurden leicht verletzt.
Klump war 1999 in Wien verhaftet worden. Ihr Lebensgefährte Horst Ludwig Meyer wurde bei der Festnahme von der Polizei erschossen. Laut Bundesanwaltschaft verübte Meyer den Anschlag in Ungarn im Auftrag des palästinensischer Terroristen. Klump wurde anschließend nach Deutschland ausgeliefert und dann 2001 wegen des Sprengstoffanschlags in Rota verurteilt. In diesem Prozess war der Vorwurf der Mitgliedschaft in der Roten-Armee-Fraktion fallen gelassen worden. Klump selbst hatte eine RAF-Mitgliedschaft stets bestritten.