Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft gefordert. Aus Sicht der Anklagebehörde steht fest, dass die Angeklagte mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Raubüberfälle begangen hat. Sie habe dabei eine „hohe kriminelle Energie“ und ein „brachiales Vorgehen“ an den Tag gelegt. Während des Prozesses habe Klette keinerlei Reue gezeigt.
Die Staatsanwaltschaft forderte, dass die 67-Jährige unter anderem wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze verurteilt wird. Laut Anklage überfielen die drei früheren RAF-Mitglieder maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um sein Leben im Untergrund zu finanzieren.
Staatsanwältin: „Viele der Geschädigten haben Langzeitfolgen“
Strafverschärfend seien unter anderem die umfangreichen Planungen, die hohe Beute und die erheblichen psychischen Schäden bei den Opfern zu bewerten. „Viele der Geschädigten haben Langzeitfolgen“, sagte die Staatsanwältin. Die Raubüberfälle hätten nichts mit der RAF zu tun gehabt. Klette habe mit dem geraubten Geld ihr Leben und ihre Urlaube finanzieren wollen, „ohne Rücksicht auf Verluste“. Sie sei eine „Schwerverbrecherin“, sagte die Anklagevertreterin.
Auch die Nebenklage forderte eine lange Haftstrafe. Zwei Opfer-Anwälte beschrieben, wie ihre Mandanten bis heute unter den Folgen des Erlebten leiden. Sie berichteten von Schlafstörungen, Angst und Arbeitsunfähigkeit. Ihre Mandanten seien gebrochene Menschen.
Aus Sicht der Nebenkläger-Vertreter gibt es keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Der Anwalt, der ein Opfer eines versuchten Überfalls auf einen Geldtransporter in Wolfsburg am 28. Dezember 2015 vertritt, forderte für diese Tat eine Haftstrafe von elf Jahren. „Ich gehe davon aus, dass alle eine sehr gleichberechtigte Rolle gespielt haben“, sagte er mit Blick auf das Trio.
Weil zu befürchten sei, dass Klette wieder zurück in den Untergrund gehe, dürfe sie bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung nicht aus der Untersuchungshaft entlassen werden, forderte die Staatsanwältin. Klette war im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen worden, von Garweg und Staub fehlt weiterhin jede Spur.

