RAF-Film Baader-Meinhof-Komplex:Ponto-Witwe ruft Gericht an

Ignes Ponto geht gerichtlich gegen den Film "Baader-Meinhof-Komplex" vor. Der Vorwurf: Der Film stelle den Mord an ihrem Ehemann falsch dar.

Die Witwe des von der RAF ermordeten früheren Dresdner-Bank-Chefs Jürgen Ponto will dem Spiegel zufolge gerichtlich gegen den Kinofilm "Der Baader-Meinhof-Komplex" vorgehen. Der Streifen verfälsche nach Ansicht von Ignes Ponto die wahre Geschichte, berichtete das Magazin.

RAF-Film Baader-Meinhof-Komplex: Ermordet von der RAF: Bankier Jürgen Ponto

Ermordet von der RAF: Bankier Jürgen Ponto

(Foto: Foto: dpa)

Unter anderem seien die im Film dröhnenden Schüsse an jenem 30. Juli 1977 in Wirklichkeit durch Schalldämpfer erstickt worden. Vor allem aber suggeriere der Film, dass Ignes Ponto während der Ermordung ihres Mannes auf der Terrasse saß.

Tatsächlich sei sie im Nachbarraum gewesen und habe letztlich miterleben müssen, wie auf ihren Mann gefeuert wurde. Schwerstverletzt sei er in ihren Raum gekommen und schließlich vor ihr zusammengebrochen. Eine außergerichtliche Einigung mit Constantin Film scheiterte dem Bericht zufolge bislang.

Bernd Eichinger, Drehbuchautor und Produzent des Filmes, wies die Vorwürfe zurück. Die Szene sei nach Abwägen aller zur Verfügung stehenden Informationen entstanden. "Hätte sich für uns aus den Recherchen ergeben, dass Frau Ponto die Tötung ihres Mannes aus nächster Nähe mitansehen musste, hätten wir das natürlich so gedreht. Das hätte - und ich weiß, das klingt jetzt zynisch - die Dramatik des Films sogar erhöht."

Günstiges Gutachten für Klar

Die Witwe von Jürgen Ponto hatte aus Kritik an dem öffentlich geförderten Film das Bundesverdienstkreuz zurückgegeben, das sie 1988 unter anderem für die Gründung der "Bundesbegegnung Schulen musizieren" erhalten hatte.

Der ehemaliger RAF-Terrorist Christian Klar ist dem Spiegel zufolge seiner Freilassung einen entscheidenden Schritt nähergekommen. Dem Oberlandesgericht Stuttgart, das über eine mögliche Aussetzung der Restststrafe Klars zur Bewährung entscheiden muss, liege ein für Klar günstiges Gutachten vor, berichtete das Magazin.

Der in Bruchsal inhaftierte Klar war 1985 unter anderem wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1998 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass der im November 1982 Verhaftete angesichts der "besonderen Schwere der Schuld" mindestens 26 Jahre in Haft verbringen müsse.

Diese Frist läuft am 3. Januar kommenden Jahres ab. Der Gutachter ist den Angaben zufolge in seiner Prognose zu dem Ergebnis gekommen, dass Klar in Freiheit nicht erneut schwere Straftaten begehen werde. Klars Verteidiger erwarte deshalb eine Entscheidung des Gerichts noch vor Weihnachten sowie eine Freilassung im Januar nächsten Jahres.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: