Süddeutsche Zeitung

RAF: Fall Buback:Verena Becker und die "Verantwortung im Leben"

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker sitzt in U-Haft - nach SZ-Informationen auch aufgrund persönlicher Dokumente.

Robert Probst u. Hans Leyendecker

Am 10. Januar 1989 stellte Verena Becker einen Gnadenantrag. Selbst bei einem positiven Urteil, so bat sie damals, sollte man die Entscheidung nicht öffentlich machen, denn sie wolle "nicht erneut Person des öffentlichen Interesses" werden.

Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker überlegte mehrere Monate und kam dann zu dem Schluss, Becker - die zu diesem Zeitpunkt seit zwölf Jahren im Gefängnis saß, verurteilt zu lebenslänglicher Haft - zu begnadigen. Sie habe eine andere Lebenseinstellung gewonnen und sich vom Terrorismus völlig losgesagt, hieß es in der Begründung.

Nun ist Becker wieder eine Person öffentlichen Interesses. Am Donnerstag wurde die 57-jährige Ex-RAF-Terroristin festgenommen. Es bestehe dringender Tatverdacht im Mordfall Buback, teilte die Bundesanwaltschaft mit; am Freitagabend ordnete der Ermittlungsrichter Untersuchungshaft an.

Dass Becker an dem Attentat beteiligt gewesen sein soll, wird schon seit einiger Zeit vermutet. Vor allem seit dem Gedenkjahr 2007 mehrten sich die Stimmen, unter anderem die des Buback-Sohnes Michael, dass Becker damals dabei gewesen sein und sogar geschossen haben könnte. Ersteres glaubt nun offenbar auch die Bundesanwaltschaft. An jenem Gründonnerstag im Jahr 1977 waren Siegfried Buback und seine beiden Begleiter, der Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizhauptwachtmeister Georg Wurster, in Karlsruhe von einem Kommando "Ulrike Meinhof" der RAF ermordet worden.

Becker habe nach den Ermittlungen "wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags" geleistet, hieß es bei der Bundesanwaltschaft. Allerdings gebe es nach wie vor keine Beweise, dass Becker auch die tödlichen Schüsse auf Buback und seine Begleiter abgefeuert habe.

Gegen Becker wurde in den 70er Jahren ermittelt, doch der Vorwurf konnte nicht erhärtet werden. Jedoch wurde das frühere Mitglied der "Bewegung 2. Juni" wegen versuchten Mordes an sechs Menschen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie bei ihrer Verhaftung im Mai 1977 auf Polizisten geschossen hatte.

Zuletzt hatte die Mitteilung für Aufsehen gesorgt, dass bei Becker - sie lebt in Berlin-Zehlendorf - nach einer "Reihe von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen" eine Hausdurchsuchung stattfand. "Dabei wurden Unterlagen sichergestellt, deren Inhalt zusammen mit den bereits bisher vorhandenen Beweismitteln den dringenden Tatverdacht begründet, dass Becker als Mittäterin an dem Anschlag beteiligt war", teilten die Bundesanwälte mit. Die Fahnder haben dabei offenbar Tagebucheintragungen auf dem PC gefunden, worin Becker über "Verantwortung im Leben" räsonierte. Darin soll auch der Name Buback vorgekommen sein, wobei Becker den Sohn Michael gemeint haben will, die Ermittler aber glauben, dass der Vater gemeint war. Zuvor hatten erst jetzt mögliche molekulartechnische Untersuchungen der Bekennerschreiben neue, gravierende Verdachtsmomente auf Becker gelenkt.

Es gibt einige Ungereimtheiten in diesem Fall. So wurde bei der Festnahme Beckers 1977 auch die Waffe, die zum Buback-Mord benutzt wurde, gefunden; immer wieder war von einer "zierlichen Person" auf dem Motorrad die Rede. Und nicht zuletzt hatte sich Becker Anfang der 80er Jahre selbst an den Verfassungsschutz gewandt und das Buback-Attentat minutiös aus ihrer Sicht geschildert und auch Namen genannt: Stefan Wisniewski soll demnach geschossen haben. Verurteilt als Drahtzieher für den Mord am Generalbundesanwalt wurden allerdings die RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt. Wer tatsächlich geschossen hatte, wurde im Gerichtsverfahren jedoch nicht festgestellt.

Kurz vor ihrer erneuten Festnahme hatte die ehemalige Terroristin der Bild-Zeitung auf die Frage geantwortet, ob sie damals den Abzug gedrückt hatte: "Nein, das wissen Sie doch. Die Sache ist für mich erledigt."

Verena Becker wurde übrigens nach der Begnadigung am 30. November 1989 aus der Haft entlassen - genau an dem Tag, an dem die RAF den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, bei einem Bombenattentat ermordete. Die Empörung über dieses zufällige Zusammentreffen war groß, das Bundespräsidialamt betonte jedoch: "Verena Becker war und ist gnadenwürdig."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.173042
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 28. August 2009/segi
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.