RAF: Fall Buback:Mord-Anklage gegen Verena Becker

33 Jahre nach dem Mord an Siegfried Buback wird es in Deutschland wieder einen großen RAF-Prozess geben. In Stuttgart wurde die Anklage gegen Verena Becker wegen Mordes am damaligen Generalbundesanwalt zugelassen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zugelassen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Verena Becker

Verena Becker im Jahr 1975.

(Foto: AP)

In dem Prozess wird es darum gehen, ob Becker am Gründonnerstag des Jahres 1977 daran beteiligt war, als Siegfried Buback und seine beiden Begleiter, der Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizhauptwachtmeister Georg Wurster, in Karlsruhe von einem Kommando "Ulrike Meinhof" der RAF ermordet wurden.

Becker habe nach den Ermittlungen "wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags" geleistet, heißt es bei der Bundesanwaltschaft. Dafür, dass Becker auch die tödlichen Schüsse auf Buback und seine Begleiter abgefeuert hat, fehlen allerdings die Beweise.

Gegen Becker wurde in diesem Zusammenhang bereits in den siebziger Jahren ermittelt, doch der Vorwurf konnte nicht erhärtet werden. Jedoch wurde das frühere Mitglied der "Bewegung 2. Juni" wegen versuchten Mordes an sechs Menschen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie bei ihrer Verhaftung im Mai 1977 auf Polizisten geschossen hatte. 1989 wurde sie dann vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.

Im Sommer 2009 wurde Becker jedoch wieder festgenommen. Für Aufsehen sorgte damals, dass bei Becker - die in Berlin-Zehlendorf lebte - nach einer "Reihe von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen" eine Hausdurchsuchung stattfand. "Dabei wurden Unterlagen sichergestellt, deren Inhalt zusammen mit den bereits bisher vorhandenen Beweismitteln den dringenden Tatverdacht begründet, dass Becker als Mittäterin an dem Anschlag beteiligt war", teilten die Bundesanwälte mit. Die Fahnder haben dabei offenbar Tagebucheintragungen auf dem PC gefunden, worin Becker über "Verantwortung im Leben" räsonierte. Darin soll auch der Name Buback vorgekommen sein, wobei Becker den Sohn Michael gemeint haben will, die Ermittler aber glauben, dass der Vater gemeint war. Zuvor hatten erst jetzt mögliche molekulartechnische Untersuchungen der Bekennerschreiben neue, gravierende Verdachtsmomente auf Becker gelenkt.

Ende 2009 war der Haftbefehl wieder aufgehoben worden. Das Gericht hatte damit einer Haftbeschwerde Beckers stattgegeben. Becker sei aber weiterhin dringend verdächtig. Der BGH hatte sie auf ihre Beschwerde hin aus der Untersuchungshaft entlassen, weil weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr bestanden habe.

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