Süddeutsche Zeitung

RAF-Attentat auf Siegfried Buback:Anklägerin fordert Haftstrafe für Verena Becker

Verena Becker soll keinen ausschlaggebenden Einfluss beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 gehabt haben. Das ist die neue Erkenntnis der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin. Die Anklage hält Becker nicht mehr für eine Mittäterin - aber fordert nun die Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord.

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt werden. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zwei Jahre der Strafe sollten allerdings aufgrund ihrer früheren Verurteilungen als bereits vollstreckt gelten.

Becker habe keinen ausschlaggebenden Einfluss bei der Ausführung der Tat gehabt und ihr Tatbeitrag sei in Relation zu anderen Ex-RAF-Mitgliedern eher untergeordnet gewesen, sagte Oberstaatanwältin Silker Ritzert am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Damit rückte die Behörde vom ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft ab. Becker hatte eine Beteiligung an dem Mordanschlag sowie an seiner Vorbereitung bestritten.

"Nach unserer Überzeugung ist sie der Beteiligung an einem Anschlag auf Buback und seine Begleiter überführt", hatte die Anklagevertreterin im Plädoyer am Dienstag gesagt. Die frühere RAF-Terroristen Verena Becker ist nach Ansicht der Bundesanwaltschaft zwar nicht die Schützin bei dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977, trägt aber dennoch Mitschuld.

"Wir nehmen der Angeklagten ihre Behauptung 'Ich war nicht dabei' nicht ab", sagte die Anklagevertreterin weiter. Becker hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung an dem Mordanschlag bestritten.

Während des Plädoyers der Bundesanwaltschaf hatte das Stuttgarter Oberlandesgericht die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen. Oberstaatsanwältin Ritzert hatte beantragt, ihre Ausführungen über eine geheime Quelle des Verfassungsschutzes hinter verschlossenen Türen fortsetzen zu können.

Nach dem Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft wollte Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, plädieren. Ein Urteil wird voraussichtlich am 6. Juli gesprochen.

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