Rätsel der Woche:Wie weist ein Staat unerwünschte Diplomaten aus?

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Von Jan Bielicki

An die 270 Diplomaten müssen in diesen Tagen eilig ihre Koffer packen und die Länder, in denen sie gerade noch arbeiteten verlassen. Die Hälfte von ihnen sind Russen, von Staaten des Westens nach der Giftgasattacke im britischen Salisbury heimgeschickt. Die anderen sind Mitarbeiter von Botschaften und Konsulaten eben dieser westlichen Staaten, die Russland daraufhin aus dem Land wies.

Völkerrechtlich allerdings ist der Begriff Ausweisung, wenn es um Diplomaten geht, nicht ganz zutreffend. Botschafter, Konsuln, Attachés und andere Mitarbeiter von Auslandsvertretungen werden nämlich nicht ausgewiesen, sondern zur persona non grata - im Kurzsprech der internationalen Diplomatie: PNG - erklärt. Einen Gesandten eines anderen Landes zu einer solchen "nicht genehmen Person" zu machen, geschieht in einer diplomatischen Note: Das ist ein offizieller Brief, in dem das Außenministerium des Gastlandes, in Deutschland also das Auswärtige Amt, die Botschaft des betroffenen Staates dringlich darum bittet, namentlich aufgeführte Botschaftsangehörige oder eine bestimmte Zahl von Mitarbeitern abzuziehen. Dazu nennt die Note in der Regel eine Frist, oft zwischen 72 Stunden und 15 Tagen.

Eine solche Note kann ein Staat "jederzeit ohne Angabe von Gründen" verschicken, so heißt es in Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, das, inzwischen von 190 Staaten unterschrieben, den Austausch von Gesandten seit 1964 regelt. Der Entsendestaat hat die genannte Person demnach dann entweder abzuberufen oder deren Mission zu beenden. Wenn das nicht geschieht, kann sich der Empfangsstaat weigern, den Diplomatenstatus der ungenehmen Person anzuerkennen - etwa deren diplomatische Immunität, die sie vor Strafverfolgung schützt. Doch in der Regel geht vorher schon das Kofferpacken los.

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