Rätsel der Woche:Wann ist ein Grenzübergang ein Grenzübergang?

Deutschland hat viele Grenzübergänge - doch keinen an der Grenze zu Österreich.

Von Jan Bielicki

Ein Grenzübergang, auf Amtsdeutsch: Grenzübergangsstelle, ist ein solcher, wenn er zugelassen wurde. Das macht das Bundesinnenministerium "im Benehmen", so das Bundespolizeigesetz, mit dem Bundesfinanzministerium. Das Innenressort schickt die Grenzschützer, das Finanzressort die Zöllner. Die Ministerien legen auch "entsprechend dem Verkehrsbedürfnis" die "Verkehrsstunden" fest, zu denen Personen die Grenze hier passieren dürfen, und machen sie ganz altmodisch "durch Aushang" bekannt.

An den deutschen Landgrenzen hat das aber praktisch keine Bedeutung mehr, seit auch an den Übergängen zur Schweiz 2008, wie zuvor zu den anderen Nachbarstaaten, die Kontrollen aufgrund des Schengener Abkommens weggefallen sind. Denn laut Schengener Grenzkodex darf eine EU-Binnengrenze an jeder Stelle überschritten werden. Grenzübergangsstellen braucht es dafür nicht. Es gibt sie seither nur noch an den Außengrenzen der EU. In Deutschland sind das die Flughäfen und die Küsten von Nord- und Ostsee. Hier gibt es 118 zugelassene Grenzübergangsstellen an Flughäfen und 69 an Häfen. Nur dort ist eine Einreise von außerhalb der EU erlaubt.

Die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze hat daran nichts geändert. Zwar dürfte Deutschland dafür offizielle Grenzübergangsstellen festlegen, die Reisende dann auch benutzen müssten. Das Bundesinnenministerium hat das aber "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" nicht getan. Die Bundespolizisten kontrollieren stattdessen "örtlich und zeitlich flexibel" an der gesamten deutsch-österreichischen Grenze. Stationäre Kontrollstellen haben sie nur an den Autobahnen in Kiefersfelden, Schwarzbach und Rottal Ost eingerichtet. Da sie nicht als zugelassene Grenzübergangsstellen gelten, dürfen sie jedoch umfahren werden.

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