Was schert mich mein Geschwätz von gestern? So lässt sich die Haltung des Bundesinnenministeriums zum ethnischen Profiling zusammenfassen. Vor drei Wochen noch und mitten in der internationalen Rassismusdebatte ließ Horst Seehofer verkünden, die Bundesregierung plane eine Studie zu Racial Profiling. Solche Polizeikontrollen nur aufgrund von Hautfarbe oder ethnischer Herkunft sind zwar verboten, finden aber trotzdem statt. Einmal mehr jedoch gibt Seehofer nun den Hin-und-her-Minister. Die Studie sei unnötig, teilte er plötzlich mit. Die Begründung dafür ist abenteuerlich.
Racial Profiling, also die Kontrolle von Menschen, die nicht durch ihr Verhalten auffallen, sondern nur durch ihr Aussehen, ist international geächtet, verstößt gegen EU-Recht und gegen das Gleichbehandlungsgebot im deutschen Grundgesetz. Wer mit offenen Augen durch Europa fährt, kann allerdings regelmäßig solche Kontrollen beobachten. Sie finden nicht nur im französisch-italienischen Grenzgebiet statt, wo routinegemäß und gezielt Menschen mit dunkler Haut aus Zügen geholt werden, um ihre Papiere zu überprüfen - während weiße Fahrgäste samt und sonders unkontrolliert bleiben. Auch im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet oder an deutschen Bahnhöfen kann ein schwarzer Schopf genügen, um als suspekt wahrgenommen und kontrolliert zu werden. Das aber ist Diskriminierung und verboten.
Dunkle Haut = verdächtig: Diese Gleichung sitzt in weißen Köpfen fest, auch in denen von Polizistinnen und Polizisten. In Deutschland, wo die Unbeholfenheit im Umgang mit Interkulturalität besonders groß ist, haben die Flüchtlingsjahre 2015 und 2016 Vorurteile verstärkt. Befallen vom Virus der Voreingenommenheit sind keineswegs nur ausgemachte Extremisten und Rassisten. Vielmehr geht es oft um eine unterschwellige Einschätzung des Gegenübers, die wenig bis gar nicht reflektiert wird.
Das Problem wird weiter ausgesessen
Genau das aber ist nötig: eine klare Definition dessen, was Racial Profiling von legitimen Polizeimaßnahmen unterscheidet, etwa der Kontrolle von Drogenverkäufern im Görlitzer Park. Sie werden kontrolliert, weil sie dealen, nicht weil sie schwarz sind. Nötig ist die Ausdehnung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den öffentlichen Dienst. Die Europäische Kommission fordert zudem von Deutschland einen Bericht über ethnisches Profiling. Geschehen ist nichts.
Und der Bundesinnenminister? Irrt im Zickzack durchs Land. Racial Profiling sei verboten, daher sei die angekündigte Studie überflüssig, ließ er wissen. Das ist etwa so, als erklärte man die Steuerfahndung für verzichtbar, weil Steuerbetrug verboten ist. In die Irre führt aber auch das Argument, der Verfassungsschutz sei bereits beauftragt, Erkenntnisse über Extremisten im öffentlichen Dienst zu sammeln. Deshalb warte man erst einmal ab. Mit anderen Worten: Das Problem wird weiter ausgesessen.
Im Regen stehen gelassen werden nicht nur Menschen mit nicht-weißer Haut, sondern auch all die Polizistinnen und Polizisten, die illegale Grenzübertritte verhindern oder Kriminalität bekämpfen sollen. Ihnen wird kein Instrument an die Hand gegeben, das den begründeten Verdacht unmissverständlich vom rassistischen Stereotyp unterscheidet. Eine Studie könnte da weiterhelfen. Und ein mutigerer Innenminister.