Racial Profiling:Ausweiskontrolle wegen Hautfarbe rechtswidrig

Am Bochumer Hauptbahnhof kontrollierte die Bundespolizei 2013 einen schwarzen Deutschen. Er fühlte sich rassistisch diskriminiert und klagte. Ein Gericht gab ihm nun recht.

Die Kontrolle eines Mannes unter anderem wegen seiner dunklen Hautfarbe im Bochumer Hauptbahnhof war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz gekippt. Die Ausweiskontrolle des heute 43-jährigen Deutschen 2013 durch zwei Beamte der Bundespolizei war laut Oberverwaltungsgericht ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot. Der 5. Senat des Gerichts betonte, dass Polizeibeamte nur dann auch die Hautfarbe als Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle auswählen dürfen, wenn ausreichende Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Der Rechtsvertreter der Polizei konnte allerdings im Verfahren keine überzeugenden Kriminalitätsstatistiken für den Hauptbahnhof Bochum vorlegen. Die Polizei hatte argumentiert, der Mann habe sich auffällig verhalten, das sei damals auch ein Grund für die Kontrolle gewesen. Die Bundespolizei hatte dem Gericht Zahlen für den Bochumer Bahnhof vorgelegt. Danach gingen ein Großteil der registrierten Straftaten allerdings auf das Konto von Deutschen. Die Vorsitzende Richterin Riccarda Brandts zeigte sich in der mündlichen Verhandlung überrascht. "Die bloße Behauptung, dass zum Großteil Nordafrikaner für Eigentumsdelikte verantwortlich sind, reicht nicht. Die Behörde hat eine erhöhte Darlegungslast". Auch habe es sich nicht um eine illegale Einreise handeln können. "Der Kläger hat den Bahnhof ja von außen betreten", sagte sie.

© SZ vom 08.08.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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