Das Stuttgarter Landgericht hat vorgeschlagen, das Gerichtsverfahren gegen Michael Ballweg, den Gründer der „Querdenken“-Bewegung, einzustellen. Das gab die Vorsitzende Richterin am Montag in der Hauptverhandlung bekannt. Nach vorläufiger Rechtsauffassung sehe die Strafkammer keinen hinreichenden Nachweis, dass Ballweg eingesammelte Spendengelder vorsätzlich für private Zwecke verwendet habe. Auch beim Vorwurf der Steuerhinterziehung sei derzeit kein Vorsatz nachweisbar.
„Querdenken“-Gründer:Gericht möchte Prozess gegen Michael Ballweg einstellen
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Seit Oktober steht der „Querdenken“-Gründer in Stuttgart vor Gericht – unter anderem wegen versuchten Betrugs. Doch die Richter sehen dafür keine ausreichenden Hinweise. Die Staatsanwaltschaft aber will die Verhandlung fortsetzen.
Von Max Ferstl und Roland Muschel, Stuttgart

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