Prozesse gegen mutmaßliche NS-Verbrecher:Moralische Verpflichtungen verjähren nie

Die Staatsanwaltschaften bereiten derzeit Dutzende Anklagen gegen in den NS-Vernichtungslagern Dienstverrichtende vor. Grundlage ist eine neue Rechtsauffassung, wonach die individuelle Beteiligung an Morden nicht mehr bewiesen werden muss. Diese Anstrengungen sind richtig, auch wenn die Verdächtigen uralt sind. Und auch wenn nicht sicher ist, ob sich diese Konstruktion verfassungsrechtlich halten lässt.

Ein Kommentar von Joachim Käppner

"Der Prozess war vorüber, der Gerechtigkeit Genüge getan worden. Plötzlich erschien die Gerechtigkeit sehr klein, eine Enttäuschung. Natürlich musste es so sein, denn für eine solche Schuld war keine Strafe groß genug." So beschrieb die amerikanische Kriegsreporterin Martha Gellhorn 1946 ihre Gefühle, als das Nürnberger Tribunal die überlebende Führungsriege des Dritten Reichs aburteilte, die meisten zum Tode, andere zu langen Haftstrafen. Sie hat damit Grenzen und Möglichkeiten der Strafjustiz recht präzise umrissen, epochale Verbrechen zu ahnden.

67 Jahre später beschäftigen sich deutsche Gerichte noch immer mit den Verbrechen der Nazis und der Frage, wie man der Gerechtigkeit Genüge tun kann. Als 2011 der frühere Lageraufseher John Demjanjuk verurteilt wurde (er starb, bevor das Urteil rechtskräftig werden konnte), hieß es allgemein, dies sei nun der wohl letzte Prozess wegen NS-Gräueltaten gewesen, eine Ära gehe zu Ende. Doch dieser Tage überraschen die Staatsanwaltschaften mit der Ankündigung, noch Dutzende Anklagen vorzubereiten - gegen frühere Wachleute und andere Funktionsträger der NS-Vernichtungslager. Alle diese Männer waren damals noch sehr jung, ihre Befehlshaber sind lange tot. Ein Verdächtiger, ein früherer Aufseher in Auschwitz, wurde sogar in Untersuchungshaft genommen. Er ist nun 93 Jahre alt.

Welchen Sinn mag es noch haben, einen so alten Mann auf die Anklagebank zu setzen? Strafe ist ja kein Selbstzweck, sie wird aus verschiedenen anderen Motiven verhängt. Gleich mehrere davon scheiden bei Angeklagten aus, die fast ein Jahrhundert alt sind. Die Resozialisierung? Zwischen Tat und Anklage liegt fast ein Menschenleben. Die Spezialprävention (wie Juristen den Versuch nennen, einen Täter per Strafurteil abzuschrecken, weitere Verbrechen zu begehen)? Die meisten überlebenden Nazitäter haben sich nach 1945 ohnehin in die Gesellschaft eingegliedert und den guten Bürger gegeben. Schuldausgleich? Vergeltung? Was in Auschwitz geschah, lässt sich durch nichts ausgleichen oder vergelten. Sühne? Ob die Angeklagten wirklich ins Gefängnis einrücken müssen, um dort zu büßen, ist angesichts ihres Alters fraglich.

Und dennoch ist es richtig. Denn auch heute noch haben die Verfahren gegen Nazitäter eine moralische Botschaft, und sie ist schlicht und klar: Der Mensch hat eine persönliche Verantwortung für sein Handeln. Ein verbrecherisches Regime ist nicht wie eine Flutwelle, die alles und jeden mitreißt. Es braucht Mörder und Mitläufer, Handlanger und Helfer. Es benötigt Menschen, die bereit sind, Böses zu tun. Und wer in einem Vernichtungslager Dienst tat, zeigte diese Bereitschaft.

Dieser Logik folgt neuerdings auch die Justiz - den Anstoß gab das Münchner Verfahren gegen John Demjanjuk. Vernichtungslager wie Auschwitz und Sobibor waren die Vollendung des Zivilisationsbruchs. Sie dienten dazu, möglichst viele Menschen umzubringen. Viele Opfer mussten als Sklavenarbeiter schuften, aber der Tod war auch ihnen bestimmt. Folglich steht auch das Lagerpersonal unter Mordverdacht, zumindest jenes, das entsprechende Funktionen hatte - selbst wenn der Einzelne in der Hierarchie ein kleines Licht war, wenn er nicht überführt wird, Häftlinge selber erschossen oder erschlagen zu haben. Er war ein Rädchen der Mordmaschine. Er hätte es, in aller Regel, nicht sein müssen. Das ist juristisches Neuland. Ob sich diese Konstruktion verfassungsrechtlich halten lässt - man kann es wegen ihrer unbestreitbaren Logik nur wünschen.

Die Bilanz der NS-Prozesse ist recht bescheiden

Misst man die bisherigen Prozesse gegen NS-Verbrecher mit diesem Maßstab, ergibt sich ein seltsames Bild. In den 60er- und 70er Jahren lebten die meisten Täter noch. Damals kamen selbst hohe Chargen des Mordapparats oft mit geringen Strafen davon, wenn ihnen nicht nachzuweisen war, dass sie persönlich gemordet hatten. Heute versucht die Justiz, die wenigen Täter aufzuspüren, die sie überhaupt noch anklagen könnte, und will den individuellen Tatnachweis für einzelne Mordtaten nicht mehr führen.

Insgesamt ist die Bilanz der Prozesse gegen NS-Täter recht bescheiden, die Justiz war zeitweise als von schrecklichen Juristen der Nazizeit verseuchte "Mörderwaschmaschine" verschrien. Dabei war sie besser als ihr Ruf. Gewiss, es gab nur einige Tausend Haftstrafen, wo sich doch viele Hunderttausende schuldig gemacht hatten, die in irgendeiner Form Teil des Vernichtungsapparats gewesen waren.

Mord verjährt nicht

Aber es waren der Gesetzgeber und die Nachkriegsgesellschaft, die davon nichts mehr hören und sehen, nicht mehr in den Spiegel der Schuld blicken wollten. Eine Fülle von kalten Amnestien und Verjährungsparagrafen hat seit den 50er Jahren verhindert, dass Tötungsgehilfen, Schreibtischtäter und andere noch angeklagt werden konnten. Nur mit Mühe einigte sich der Bundestag 1979 darauf, wenigstens Mord nicht verjähren zu lassen - sonst würde es schon lange gar keine NS-Prozesse mehr geben.

Vielleicht war und ist etwas ganz anderes der größte Nutzen des Versuchs, die Mörder zur Rechenschaft zu ziehen: Sie zeigten in aller Hässlichkeit das wahre Gesicht des Terrorregimes. Fast ausnahmslos entpuppten sich die Angeklagten, die gegenüber Wehrlosen den Herrenmenschen gespielt hatten, vor Gericht als erbärmliche Gestalten. Sie versuchten, sich herauszureden, die Schuld auf andere zu schieben, die Vorgesetzten, den "Führer", die bösen Zeiten. Es gab Beschuldigte, die allen Ernstes stammelten, sie hätten ja an die Front gemusst, wenn sie nicht im Hinterland jüdische Familien erschossen hätten.

Sollte es jetzt wirklich neue NS-Verfahren in Deutschland geben, ist die Gefahr groß, dass sie mit Erwartungen überfrachtet werden. Vielleicht scheitert der Versuch sogar, weil die Angeklagten zu hinfällig sind für eine Verhandlung und erst recht für das Gefängnis. Vielleicht wird es doch nötig sein, konkrete Morde nachzuweisen. Gewiss jedenfalls ist das Gericht nicht der Ort, die Geister der Vergangenheit zu bannen. Es kann die Welt, die in Auschwitz zersprang, nicht wieder kitten - ebenso wenig wie das Münchner Verfahren gegen Beate Zschäpe das heilen wird, was die Naziterrorzelle NSU ihren Opfern und diesem Land angetan hat.

Simon Wiesenthal, der viele Jahrzehnte lang NS-Verbrecher aufspürte, ist dabei zwei Leitsternen gefolgt. Der erste hieß: Recht, nicht Rache. Der zweite Leitstern war das Prinzip, das er moral duties have no terms nannte: Moralische Verpflichtungen verjähren niemals. In diesem Sinne lohnt es noch heute, auch sehr alte Männer auf die Anklagebank zu setzen - und mit ihnen das System des Unrechts, dem sie dienten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: