Prozessbeginn gegen Ex-Bundespräsident Wulff:Anklage ohne Maß

Former German President Christian Wulff Trial Begins

Ex-Bundespräsident Christian Wulff im Gerichtssaal in Hannover

(Foto: ddp images/Pool Getty Images)

Wie viel Geld hatte Christian Wulff in der Tasche, als er im Urlaub einen Strandkorb mietete? Solchen Fragen haben sich die Ermittler im Vorfeld des Wulff-Prozesses gewidmet - ein Ermittlungsexzess in einem Fall, in dem vieles aus der Balance geraten ist.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Es ist ein merkwürdiges zeitliches Zusammentreffen. Am Donnerstag wurde in Augsburg, wieder einmal, der Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber verurteilt. An ebendiesem Donnerstag begann in Hannover auch der Strafprozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff. Beide Male geht es im weitesten Sinn um Korruption in der Politik; aber zwischen beiden Prozessen liegen Welten und Lichtjahre.

In dem einen Fall springt die Korruption ohne jede Lesehilfe ins Auge. Im anderen Fall reicht die stärkste Lupe nicht. Der Schreiber-Prozess handelt von Millionen-Schmiergeldern, von Panzern und Flugzeugen; der Fall Wulff handelt unter anderem von einem Bobbycar; aber davon ist, wie von vielen anderen größeren Vorwürfen gegen Wulff, nichts mehr übrig geblieben; übrig blieben gute siebenhundert Euro, mit denen er sich laut Staatsanwaltschaft hat schmieren lassen.

Viele weiße Flecken

Hätten sich die Ermittler auf den Fall Schreiber von Anfang an mit nur einem Bruchteil der Energie geworfen, mit dem sie sich auf Wulff gestürzt haben: es gäbe im Schreiber-Komplex die vielen weißen Flecken nicht mehr, die es 18 Jahre nach dem Beginn der Ermittlungen immer noch gibt. Schreiber war Schlüsselfigur für den Kohl- und CDU-Spendenskandal; das System illegaler Zahlungen ist leider nur zum kleinen Teil kartografiert.

In den Wulff-Akten dagegen kann man peinlichste Kleinlichkeiten nachlesen: in welches Buch Frau Wulff Geburtstags-Geldgeschenke ihrer Mutter gelegt hat; wann Wulff Münzen in der Tasche hatte, um im Urlaub den Strandkorb zu bezahlen; oder dass der vernehmende Polizeibeamte das Hotelzimmer, in dem Wulff nächtigte, für zu groß hielt. In den Vernehmungen offenbart sich Feindseligkeit und Häme. Sie haben gleichwohl nicht gereicht, um einen substantiellen Korruptionsvorwurf zu erheben. Die Geschichte des Ermittlungsexzesses, der dem Skandalisierungsexzess folgte, muss noch geschrieben werden. Es wird keine gute Geschichte werden. Die Hartnäckigkeit, mit der Wulff um den Freispruch kämpft, erklärt sich auch daraus.

Maultaschen, Pfandbons, abgelaufene Milch

Es ist natürlich in unguter Erinnerung, dass sich die Kassiererin Emmely wegen zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro vor dem Arbeitsgericht verantworten musste. Und einer Altenpflegerin wurde fristlos gekündigt, weil sie Maultaschen vom Büfett genommen hatte. Der Leiter einer Bäckereifiliale wurde hinausgeworfen, weil er einen Becher abgelaufener Milch ausgetrunken hatte. Solche Fälle nähren das Urteil, dass man die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt. Deshalb gibt es viele Sympathien dafür, dass sich Wulff nun wegen eines mickrigen Vorwurfs vor dem Strafgericht verantworten muss.

Wenn man diese Vergleiche zieht: Arbeitsrechtlich ist Wulff ja schon bestraft; er ist kein Bundespräsident mehr. Anders als bei Emmely kann aber kein Arbeitsgericht ihn wieder an seinen Arbeitsplatz zurücksetzen. Bei ihm geht es nicht um Kündigung. Die Anklage fordert Kriminalstrafe. Das ist maßlos. Vom Gericht wünscht man sich, dass es zum Maß zurückfindet.

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